“Die vernommenen Opfer haben überaus glaubwürdig und widerspruchsfrei die Übergriffe geschildert”, begann Richter Franz Furtner seine Urteilsbegründung. Auch sei ihnen zu glauben, dass dabei teilweise Gewalt – wie durch ans Bett fesseln – angewendet wurde. Als erschwerend wertete der Vorsitzende den jahrelangen Missbrauchszeitraum und dass es vier unmündige Opfer gab. Der 53-Jährige habe sich diese “gezielt aus zerrütteten Familienverhältnissen ausgesucht”. Mildernd habe sich das Teilgeständnis, “wenn auch erst im Zuge der Verhandlung”, ausgewirkt. Der Deutsche bekannte sich nämlich eingangs noch “nicht schuldig im Sinne der Anklage”. Danach schloss der Richter die Öffentlichkeit vom Prozess aus.
Staatsanwalt Christian Pawle lastete dem 53-Jährigen an, sich u.a. über einen Zeitraum von 13 Jahren “Sexsklavinnen” gehalten zu haben. Zudem habe sich der Angeklagte “dort, wo er sich eingenistet hat”, an Kinder herangemacht und sein Autoritätsverhältnis ausgenützt.
Pawle hatte in seinem Schlussvortrag, an dem die Öffentlichkeit wieder teilnehmen durfte, betont, dass sich der 53-Jährige “selbst am meisten leidtut”. Er habe zwar einige Male gesagt, es tue ihm leid, aber keine Reue gezeigt. Daher beantragte der Staatsanwalt eine strenge Sanktionierung. Der Verteidiger bat um eine schuldangemessene Bestrafung und verwies darauf, dass sein Mandant durch das abgelegte Teilgeständnis den Opfern eine unangenehme Befragung erspart habe. “Es tut mir leid. Ich möchte mich bei den Opfern für das, was passiert ist, entschuldigen”, sagte der Angeklagte gegen Prozessende.
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