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Sieben Jahre Haft für Kärntner wegen 33-fachen Missbrauchs

Der Kärntner wird zudem in eine Anstalt eingewiesen
Der Kärntner wird zudem in eine Anstalt eingewiesen ©APA (Archiv)
Ein 41-jähriger Behindertenbetreuer ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Dazu wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Mann hatte drei damals sechs bis zehn Jahre alte Buben vielfach missbraucht. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Mann missbrauchte in 33 Fällen Buben im Schlaf

Der Klagenfurter hatte von 2015 bis 2018 in 33 Fällen Buben im Schlaf missbraucht und seine sexuellen Handungen auch noch gefilmt. Die Buben hatte er über privaten Kontakt mit den Eltern kennengelernt, sie übernachteten immer wieder bei ihm, mit einer Familie fuhr er sogar mit auf Urlaub nach Italien.

Dass er aufflog, war der Schwester eines der Buben zu verdanken. Sie klagte darüber, dass sich der Mann viel mehr um den Bruder kümmere als um sie, und es dürfe auch nur ihr Bruder bei ihm im Zimmer schlafen. Die Mutter schöpfte Verdacht und ging zur Polizei.

Dort war die einschlägige Vorstrafe natürlich bekannt und der Verdacht daher ernst genommen. Bei einer Hausdurchsuchung im vergangenen Jahr wurde das Videomaterial gefunden, der 41-Jährige flüchtete nach Deutschland und wurde dort geschnappt.

Verdächtiger legte Geständnis ab

Vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Er wisse um sein Problem, das ihm 2007 bereits eine einschlägige Verurteilung eingebracht hatte.

Nach seiner Entlassung Ende 2008 habe er auch drei Jahre lang die vorgeschriebene Therapie gemacht. Danach sei ihm keine mehr bewilligt worden, und sie auf eigene Kosten zu machen habe er sich nicht leisten können.

Behindertenbetreuer ist sich Problem bewusst

Nach einer Reihe von Gelegenheitsjobs begann er wieder als Behindertenbetreuer zu arbeiten. Er habe bei einer Personalleasingfirma angefangen, die ihn als Nachmittagsbetreuer an eine Schule geschickt habe. Leumundszeugnis hätte die Firma keine verlangt, sagte er.

2014 hätten seine “Probleme” wieder begonnen, sagte er bei der Vernehmung durch die Richterin. Um das Problem zu lösen, habe er Fotos und Videos aus dem Internet heruntergeladen, quasi in der Hoffnung, dann die Finger von den Kindern lassen zu können.

Das nützte aber offenbar nichts. Die Videos habe er gemacht, um sie nachher wieder betrachten zu können. Hochgeladen habe er keines davon, beteuerte er.

Täter weist höhere geistige Abartigkeit auf

Gutachter Walter Wagner bescheinigte dem Angeklagten Pädophilie, die ausschließlich auf das männliche Geschlecht bezogen sei. Er stellte eine höhere geistige Abartigkeit fest, die Zurechnungsfähigkeit sei gegeben.

Hinweise auf eine psychische Erkrankung sah er nicht, befürchtete aber “mit hoher Wahrscheinlichkeit” eine Wiederholung der Taten. Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse beantragte denn auch neben einer Bestrafung und der Verhängung eines Berufsverbots die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Dem gab der Schöffensenat ebenso statt wie dem Berufsverbot. Verteidiger Philipp Tschernitz verzichtete auf Rechtsmittel, sein Mandant akzeptiere auch die Einweisung in die Anstalt.

(APA)

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