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Sichere Weihnachtsgeschenke für Kinder

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Die Wunschlisten der Kinder sind meist lang, doch gerade wenn es um Spielzeug geht sollten übereilte Käufe vermieden werden.

Denn Kinder wollen ihre Umwelt mit allen Sinnen erkunden – besonders die Jüngsten auch mit ihrem Geschmackssinn. So sind bei Säuglingen und jüngeren Kindern Unfälle mit verschluckten Kleinteilen durchaus keine Seltenheit. Gerade bei kleinem Spielzeug, beziehungsweise Teilen davon, besteht die Gefahr des Verschluckens, im Hals Steckenbleibens oder Einatmens.

Am meisten gefährdet sind ältere Säuglinge, die beginnen nach allem zu greifen, was ihnen vor die kleinen Händchen gerät, sowie Mädchen und Buben vor dem Kindergarteneintritt. Wandern Fremdkörper in die Lunge, führt das unter Umständen zu Atemnot und sogar Atemversagen. Alles was kleiner als ein Tischtennisball ist, können Kinder bis zum ca. 3. Lebensjahr verschlucken. Generell gilt: Je kleiner das Kind, desto größer das Spielzeug.

Beim Kauf sollte neben Design und Preis auch der Blick auf die Prüfsiegel, zB.: „GS“, „Toxproof“, „TÜV“, „Spielgut“ oder „LGA Tested Quality“ gehören zu den gängigsten, bei der Entscheidung helfen. Nicht bei jedem Spielzeug sind diese vorhanden, dann sollte man umso mehr den eigenen Sinnen vertrauen – riecht das Spielzeug nach Chemikalien oder anderen künstlichen Duften können gesundheitsschädigende Lösungsmittel oder allergieauslösende Duftstoffe verwendet worden sein. Auch Spielsachen mit scharfen oder spitzen Kanten oder kleinen, leicht ablösbaren Einzelteilen wie Augen und Knöpfe sollten Sie besser im Laden lassen. Bei Babys und Kleinkindern ist zudem noch darauf zu achten, dass es keine klappbaren Einzelteile gibt – hier kann es zu Quetschungen kommen – und die Produkte abwaschbar, sowie schweiß- und speichelfest, sind.

Unser Tipp: Bleibt beim Rubbeln mit angefeuchtetem Finger Farbe an der Hand hängen: Finger weg! Bei Kunststoffen sind Spielzeuge aus PE (Polyethylen), PP (Polypropylen) oder ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol) zu bevorzugen. Dem Kunststoff PVC (Polyvinylchlorid) können schädliche Weichmacher oder Stabilisatoren beigemengt worden sein.

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