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Sicher parken zu Silvester in Wien: Rechtliche Tipps im Schadensfall

Durch Feuerwerkskörper können Schäden am Auto entstehen, hier erfahren Sie Tipps zur Vermeidung.
Durch Feuerwerkskörper können Schäden am Auto entstehen, hier erfahren Sie Tipps zur Vermeidung. ©pixabay.com (Themenbild)
In Wien gibt es vor allem zu Silvester tolle und zahlreiche Events. Wer allerdings mit dem Auto anreist, sollte genau darauf achten, das Auto an einem sicheren Ort wie private Garagen oder Parkhäuser abzustellen, um Feuerwerksschäden zu vermeiden.

Parken zu Silvester kann in Wien eine Herausforderung werden. Um Feuerwerksschäden am Auto zu vermeiden rät der ÖAMTC das Auto an einem sicheren Ort wie ein Parkhaus oder Privatgaragen abzustellen bzw. zumindest abseits von Silvestermeilen und Lokalen.

Rechtliche Tipps für den Schadensfall an Silvester

Auch eine Plane kann vor den gröbsten Einflüssen schützen, gegen Brandkörper allerdings weniger, da sie nicht feuerfest ist. Doch was geschieht, wenn ein Schadensfall entsteht?  “Kommt es zu Schäden, müssen diese so rasch wie möglich – längstens innerhalb einer Woche – der Versicherung gemeldet werden“, rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Ihr Tipp: Ein beigelegter Polizeibericht oder zumindest Fotos.

Grundsätzlich hat der Schädiger für den Schaden aufzukommen. Da es sich um grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden handelt, wird die Haushaltsversicherung des Schädigers seine Leistung verweigern. Der Geschädigte kann sich – wenn der Verursacher bekannt ist – nur direkt an diesen wenden und Ersatz verlangen. Wenn der Schaden durch ein minderjähriges Kind verursacht wird, greift die Verantwortung seines gesetzlichen Vertreters.

ÖAMTC steht Club-Mitgliedern zu Silvester rund um die Uhr zur Verfügung

Doch der Geschädigte ist nicht ganz auf das Glück angewiesen, den Schädiger herauszufinden. “Sachschäden, die durch Feuerwerkskörper verursacht werden können, sind oft in einer Haushalts-, Gebäude- oder Kfz-Elementar-Kaskoversicherung des Geschädigten gedeckt”, erklärt die ÖAMTC-Juristin. Bei Brand- oder Explosionsschäden am eigenen Auto bezahlt eine Kfz-Teil- oder Elementar-Kaskoversicherung die entstandenen Schäden. Vandalismusschäden, die durch bösartige Absicht Fremder entstanden sind, werden aber grundsätzlich nur von der Vollkaskoversicherung gedeckt. Oft muss jedoch ein Betrag als Selbstbehalt bezahlt werden. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen verschafft hier Klarheit.

Für Club-Mitglieder sind die ÖAMTC-Juristen im Notfall auch am 31. Dezember und am 1. Jänner rund um die Uhr über die Schutzbrief-Nothilfe unter (01) 25 120 00 kostenlos zu erreichen.

(Red)

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