Am Landesgericht Wiener Neustadt ist am Dienstag ein 72-Jähriger des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person schuldig gesprochen worden. “Sie sind gerade nicht ins Gefängnis gekommen. Es war aber an der Grenze. Wir haben darüber diskutiert.”
Mit diesen mahnenden Worten verhängte der vorsitzende Richter des Schöffensenats eine Geldstrafe von 6.000 Euro und ein Jahr bedingte Freiheitsstrafe.
Pensionist verging sich an Mädchen
Der verheiratete und bisher unbescholtene Pensionist war dem Mädchen in einem Garten begegnet, in dem er sich im Rahmen von Nachbarschaftshilfe um Grünschnitt und dergleichen kümmert. Am 3. Juli soll er das in seiner Entwicklung verzögerte Mädchen in ein Gartenhaus gelockt, es begrapscht und an ihm “dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen” (so der Gesetzestext) vorgenommen haben.
Die 14-Jährige erzählte den Vorfall ihrer Mutter, es kam zur Anzeige.
Niederösterreicher zeigt sich geständig
In dem zum überwiegenden Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Strafprozess vor Richter Gerald Grafl zeigte sich der Niederösterreicher umfassend und reumütig geständig: “Es tut mir furchtbar leid. Der Blödsinn hat sich ausgezahlt – ich versteh’s net.”
Der Pensionist nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, weshalb noch keine Rechtskraft gegeben ist.
Weiters muss der 72-Jährige dem Mädchen, so wie von Opfervertreterin Sylvia Rössler gefordert, 2.000 Euro wegen des Eingriffs in die sexuelle Selbstbestimmung und Integrität quasi an Wiedergutmachung zahlen.
(APA/Red)
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