AA

Sex-Täter brach 32-Jähriger bei Vergewaltigungsversuch den Arm

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. ©VIENNA.at
Ein 51-Jähriger, der in Wien Leopoldstadt versucht hat, eine 32-jährige Frau zu vergewaltigen, muss sich nun vor Gericht verantworten. Der Mann brach ihr bei dem brutalen Übergriff den Oberarm.

Der Frau, die ihre fünfeinhalbjährige Tochter in den Kindergarten gebracht hatte, war der Unbekannte am 17. Februar dieses Jahres schon auf der Straße aufgefallen, wo er andere Leute ohne ersichtlichen Grund anpöbelte. Als sie ihr Haustor aufsperrte und auf den Aufzug wartete, bemerkte sie, dass er ihr nachgegangen war. Er rief ihr “Wie viel ist vier Mal vier?” zu. Als sie antwortete, schrie er “Glaubst Du, Du weißt alles?” und stieß sie zu Boden. Er packte die Frau am Kopf und schlug diesen mehrfach auf den Boden, ehe er sie aufforderte, sich sofort auszuziehen. Bei den tumultartigen Szenen wurde die Frau schwer verletzt. Das Kleinkind blieb unverletzt, obwohl der Kinderwagen umstürzte.

Täter war nicht zurechnungsfähig

Der Täter handelte laut Gerichtsmedizinerin Sigrun Rossmanith in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand. Er leidet an einer bipolaren Störung und war damit nicht schuldfähig. “Ich kann das nach wie vor nicht glauben, dass ich das war. Ich bin erschüttert”, gab der bisher unbescholtene Mann zu Protokoll. Nachdem sich seine Frau von ihm getrennt hatte, habe er “so eine Phase” gehabt, unter Schlaflosigkeit und ständigem Kopfweh gelitten. Er sei auch “ein bisschen laut” gewesen. Dass er gröbere psychische Probleme hatte, habe er nicht wahrhaben wollen.

Angeklagter in Therapie

An den gegenständlichen Vorfall habe er nicht die geringste Erinnerung. Das Gericht wies den Mann am Ende in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein, wobei die Einweisung allerdings bedingt ausgesprochen wurde. Der Angeklagte, der mittlerweile medikamentös behandelt wird und darauf gut anspricht, muss die Therapie stationär fortsetzen, kann aber bei seiner nunmehrigen Freundin wohnen bleiben. Der Senat knüpfte an die bedingte Einweisung, die der psychiatrischen Sachverständigen in diesem Fall vertretbar erschien, zahlreiche Weisungen, denen der Mann Folge zu leisten hat. Kommt er diesen Bedingungen nicht nach, wäre er ein Fall für den Maßnahmenvollzug. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht rechtskräftig. (APA)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Österreich
  • Sex-Täter brach 32-Jähriger bei Vergewaltigungsversuch den Arm