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Sex im Erlebnisbad - Paar bekommt vom Jugendrichter Arreststrafe

Video überführte Pärchen.
Video überführte Pärchen. ©titania-neusaess.de
Der zweite Weihnachtsfeiertag war dem jungen Paar offenbar nicht heilig - es hatte Sex in einer großen Therme. Nun gab es die Quittung vom Richter: Beide müssen in eine Jugendarrestanstalt einrücken.

Weil sie Sex in einem Schwimmbad gehabt haben sollen, sind ein 19-jähriger Mann und seine ein Jahr jüngere Partnerin vom Jugendrichter zu Arreststrafen verurteilt worden. Das Paar war vor dem Amtsgericht Augsburg angeklagt, weil es sich am zweiten Weihnachtstag 2014 ausgerechnet in der “Erlebnisgrotte” der Therme im Augsburger Vorort Neusäß vergnügt haben soll. Die Bademeister sollen die beiden Gäste dort in flagranti erwischt haben, es folgte die Anklage wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Mann: Lediglich Badehose heruntergerutscht

Der Mann behauptete nach Angaben eines Gerichtssprechers in dem Prozess, ihm sei lediglich die Badehose heruntergerutscht. Der Richter glaubte ihm nicht, verurteilte den 19-Jährigen am Dienstag zu zwei Wochen Dauerarrest und überbot damit sogar den Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die 18-Jährige sagte zu den Vorwürfen nichts. Sie erhielt einen sogenannten Freizeitarrest, der in der Regel ein Wochenende umfasst, und muss zudem 32 Stunden Hilfsdienste leisten.

Kleine Strafen für das Pärchen

Das Pärchen muss damit vorübergehend kleine Strafen absitzen, die im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes als “Zuchtmittel” betrachtet werden, um die Angeklagten erzieherisch zu beeinflussen. Eine Arreststrafe darf maximal vier Wochen betragen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

(dpa)

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