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Seniorenkarten in Wien: Wiener Linien müssen Schadenersatz zahlen

Öffi-Seniorenkarten in Wien: Pensionist klagte Wiener Linien
Öffi-Seniorenkarten in Wien: Pensionist klagte Wiener Linien ©Wiener Linien/ Johannes Zinner
Erfolgreich hat ein Pensionist die Wiener Linien geklagt. Nun muss das Unternehmen wegen Diskriminierung im Hinblick auf die Preisunterschiede bei Öffi-Seniorentickets Schadenersatz zahlen.
Pensionist klagt Wiener Linien
Erneut Klage gegen Wiener Linieb

Erneut hat ein Wiener Pensionist die Wiener Linien erfolgreich wegen den unterschiedlichen Preisen bei den Seniorenkarten geklagt. Der Verfassungsgerichtshof hatte Ende 2010 eine Regelung gekippt, wonach Frauen eine ermäßigte Jahreskarte bereits ab 60 Jahren bekommen, Männer allerdings erst ab 65 Jahren. Der Pensionist war von dieser Ungleichbehandlung betroffen und klagte.

Das Bezirksgericht sprach ihm neben dem im Vergleich zu Frauen zu viel bezahltem Betrag von 440 Euro auch einen Schadenersatz von 1.500 Euro zu. Die Wiener Linien gingen daraufhin in Berufung. In der zweiten Instanz setzte das Landesgericht nun die Höhe des Schadenersatzes herab. Inklusive der 440 Euro Differenz bekommt der Mann nun also 940 Euro ausbezahlt.

Wiener Linien müssen Schadenersatz zahlen

Allerdings hatte das Berufungsgericht den Betrag im Vergleich zur erstinstanzlichen Entscheidung des Bezirksgerichts Innere Stadt deutlich heruntergesetzt. Statt 1.500 Euro erhält der Kläger nun lediglich 500 Euro an Entschädigungskosten, wie der Anwalt des Pensionisten, Helmut Graupner, am Montag mitteilte. Die Kürzung des Betrags sei “reichlich absurd”, kritisierte er.

Laut Anwalt Graupner sind nun alle Instanzen ausgeschöpft. Das Landesgerichtsurteil sei aber “reichlich absurd”, da das Berufungsgericht bestätigt habe, “dass das EU-Recht verlange, dass der Schadenersatzbetrag abschreckend sein muss”. 500 Euro bezahle ein “Milliardenkonzern” aber aus der Portokassa. Dieser Betrag sei ja fast eine “Einladung, weiter zu diskriminieren”, ärgerte sich der Verteidiger. Die Wiener Linien haben bereits mit Beginn 2012 auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs – davon waren auch andere Verkehrsunternehmen wie die ÖBB betroffen – reagiert und bieten nun die Seniorenkarte für Männer wie Frauen ab 60 Jahre an. In den kommenden Jahren wird die Altersgrenze allerdings schrittweise auf 65 Jahre erhöht.

Das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen ist rechtskräftig.

(Red./APA)

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