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Selbstbehalt für Ungeimpfte? Pro und Contra

Sollen Ungeimpfte einen Selbstbehalt zahlen, sollten sie mit einer Corona-Erkrankung ins Spital müssen?
Sollen Ungeimpfte einen Selbstbehalt zahlen, sollten sie mit einer Corona-Erkrankung ins Spital müssen? ©APA/HELMUT FOHRINGER/Symbolbild
Angesichts stark steigender Corona-Zahlen wird über Maßnahmen nachgedacht, wie man Ungeimpfte zum Umdenken bewegen könnte. Da vor allem Ungeimpfte die Intensivstationen füllen, kam auch die Frage des Selbstbehalts für sie aufs Tapet. Ein Pro & Contra.
Diskussion um Selbstbehalt für Ungeimpfte

PRO

Menschen, die ins Spital müssen, dafür bezahlen lassen? Das klingt furchtbar. In Österreich ist das unmöglich. Aber könnte es im Fall der Corona-Krise nicht auch ein Lösungsweg sein?

Ungeimpfte Corona-Patienten, die ins Spital müssen, sollten einen Selbstbehalt zahlen: Denn es sind die Menschen, die sich impfen könnten, aber es nicht tun, warum die Corona-Pandemie für uns alle noch andauert. In Dänemark, das Land hat eine Impfquote von 80 Prozent, wurden die Corona-Maßnahmen vergangene Woche komplett aufgehoben.

Auch denken viele Impfgegner nicht daran, dass sie mit einer Impfung jene schützen würden, die sich nicht oder noch nicht impfen lassen können – darunter vor allem Kinder. Laut AGES haben aktuelle Studien ergeben, dass Geimpfte eine geringere Virenlast haben und daher weniger ansteckend sind.

Zudem belasten die Ungeimpften derzeit die Intensivstationen am meisten: Laut einer Aussendung des Wiener Gesundheitsverbund im September sind 95 Prozent der Wiener Covid-Intensivpatienten nur teilgeimpft oder gar ungeimpft. Rund 80 Prozent der Corona-Patienten auf den Normalstationen sind nicht vollständig oder nicht geimpft.

Laut Impfdashboard des Gesundheitsministeriums sind in Österreich nur rund 63 Prozent der Gesamtbevölkerung geimpft. Müssten Ungeimpfte die Kosten für den Spitalsaufenthalt selbst tragen, wäre das ein wirksamer Anreiz.

(cor)

Contra

Der Hippokratische Eid ist aus der Mode gekommen, Ärzte von heute halten sich an das sogenannte Genfer Gelöbnis. Dort steht explizit, dass „Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung, soziale Stellung oder jegliche andere Faktoren“ keinen Einfluss auf die ärztliche Versorgung nehmen sollen.

Was für die Ärzte gilt, gilt im Idealfall auch für die gesamte Gesellschaft: Jedes Individuum ist gleich. Das gilt auch für jene, die selbstverschuldet sich und andere gefährden – egal ob Ungeimpfte oder jemand, der im Schuss die volle Streif herunterfährt. Es gilt für jene, die wegen eines Raucherbeins in die Notaufnahme geliefert werden. Es gilt sogar für jene, die die Medizin komplett ablehnen - genauso wie der Rechtsstaat auch jene Leute schützt, die ihn komplett ablehnen. Eine Gesellschaft muss das aushalten, ohne gleich zerrissen zu werden.

Durch einen Selbstbehalt von Ungeimpften bei der Behandlung steht kein Intensivbett mehr im Spital, kein Arzt oder Pfleger würde zusätzlich behandeln. Er wäre eine Strafe für etwas, das (noch) nicht illegal ist - nämlich nicht geimpft zu sein. Doch sowohl für Geimpfte als auch Ungeimpfte gilt: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.

(obl)

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