Für Autolenker aus dem Ausland ist die Parkraumbewirtschaftung in Wien auf den ersten Blick vermutlich nicht sofort überschaubar. Trotzdem brauchen Falschparker nicht sofort damit rechnen eine Parkkralle verpasst zu bekommen, denn diese wird nur “unter gewissen Umständen” eingesetzt. Nämlich wenn die Strafverfolgung des Lenkers “unmöglich oder wesentlich erschwert” ist. Allein Lenker aus Deutschland haben nichts zu befürchten, da es ein Abkommen zwischen Österreich und Deutschland gibt. Sie bekommen “nur” einen Strafzettel, aber keine Parkkralle. Auch bei heimischen Lenkern ist der Einsatz von Parkkrallen vorerst nicht geplant.
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