Ende Juli teilte der Betreiber der Behörde mit, dass er eine Materialseilbahn im Bereich unterhalb der Palüdhütte und dem Tobel südöstlich des Niggenkopfs errichtet habe. Da die gemeldete Anlage auch ein Luftfahrthindernis darstellt, wurde dies auch der zuständigen Abteilung weitergeleitet. Am nächsten Tag besichtigte der 40-jährige Brandner gemeinsam mit einem Sachverständigen die Seilbahn. Es handelte sich um ein für die Holzbringung übliches Hilfsmittel, das für gewisse Zeit helfen sollte, das Heu in dem unwegsamen Gelände zu transportieren.
Übergangslösung
Man beabsichtigte zunächst zu testen, ob sich die Bewirtschaftung des Hangs rentiert. In weiterer Folge wollte der Betreiber dann allenfalls über die Errichtung einer dauerhaften, eventuell auch für Personenbeförderung geeigneten Lösung nachdenken. Da der Brandner zusicherte, die noch ausständigen Genehmigungen abzuwarten und keinesfalls Personen zu befördern, sah der Amtssachverständige keinen weiteren Handlungsbedarf. Doch keine zehn Tage später wurde der Gutachter während seines Urlaubs telefonisch benachrichtigt, dass es zu dem tödlichen Unfall gekommen war. Die Staatsanwaltschaft sieht die Schuld für den Tod des 60-jährigen Bludenzers in dem grob fahrlässigen Verhalten des Betreibers. Er wird sich demnächst wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen in Feldkirch verantworten müssen. Der Mann habe das Heunetz zusammengestellt und dabei auch gebrauchte, durch Sonneneinstrahlung massiv beschädigte Seile verwendet. Das Personenbeförderungsverbot habe er schlichtweg ignoriert und das Heunetz überladen.
Überlebt
Zunächst musste der 40-Jährige mit ansehen, wie sein Freund in die Tiefe stürzte und auf einem Felsen aufschlug, dann konnte das Netz auch ihn nicht mehr halten. Wie durch ein Wunder überlebte er den Aufprall. Inwiefern ihn strafrechtlich eine Verantwortung trifft, muss nun das Landesgericht Feldkirch klären.
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