Gleichzeitig kritisiert er, dass Einzelheiten des Falles – vor allem im Bezug auf den Tatablauf – in den Medien breitgetreten worden sind. Dies sei für die Angehörigen des Opfers sehr belastend. Für sie wäre es vor allem wichtig, zu wissen, wie der Beschuldigte sich trotz eines Aufenthaltsverbotes in Österreich aufhalten konnte. Den Prozess in ein anderes Bundesland zu verlegen, hält der Rechtsanwalt nicht für notwendig.
Das ganze Interview und mehr über das psychiatrische Gutachten über den Tatverdächtigen Soner Ö. lesen Sie in der heutigen Ausgabe der NEUE am Sonntag.
Autor: Jörg Stadler
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