Von den 4.300 Autos, die mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen wurden, waren 1.500 in Österreich zugelassen. Laut Wiener Polizei hängt das mit der Urlaubs- und Reisezeit zusammen: “Ausländer können wir im Verwaltungsstrafverfahren nicht verfolgen.”
Etwa zwei Drittel der Schnellfahrer müssen also nicht zahlen. Daran wird sich zumindest vorerst auch nichts ändern, obwohl seit 1. Juli Verkehrssünder auch im Ausland verfolgt werden. Dabei geht es aber nur um schwere Delikte, die von einem Gericht verfolgt werden. Eine leichte Geschwindigkeitsübertretung, um die es hier geht, fällt nicht hinein.
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