Der Mann hatte nach der Scheidung von seiner Frau das alleinige Sorgerecht für die Tochter zugesprochen bekommen. Zwischen 2005 und 2007 soll er sich mehrmals an dem Mädchen (Jahrgang 1991) vergangen haben. Der Mann legte ein Tatsachengeständnis ab.
Es habe ihn einfach überkommen
“Ich weiß nicht, was in mich gefahren ist … Es ist über mich gekommen. Es war ihre Ausstrahlung. Sie war ein fesches Mädchen. Irgendwie hat sie mich angezogen”, so verantwortete sich der gelernte Installateur vor einem Wiener Neustädter Schöffensenat. Reue klang kaum aus seinen Worten. Im Gegenteil. Der Mann versuchte die Übergriffe mit materiellen Zuwendungen gutzureden. “Sie hat alles bekommen. Ich habe ihr auch den Führerschein bezahlt.” “Mit Geld kann man nicht alles bezahlen und gutmachen”, erwiderte Richterin Alexandra Baumann.
Tochter beklagt verpfuschte Jugend
Die missbrauchte Tochter machte von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch. Im Vorverfahren hatte sie gegenüber der Psychiaterin geäußert: “Mein Vater hat mir meine ganze Jugend zusammengehaut.” Immer wenn die Lebensgefährtin des Mannes außer Haus war oder vor dem Fernseher eingeschlafen war, soll sich der Niederösterreicher an seiner Tochter vergangen haben.
Der Mann (Verteidiger Andrea Neuner) akzeptierte die Strafe, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil gegen den Kinderschänder nicht rechtskräftig.
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