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SCR Altach in "Causa Doppelverträge" Akteneinsicht verwehrt

Mit großer Spannung - nicht nur von den direkt und indirekt Beteiligten, sondern auch von allen am Fußball Interessierten - wird am Donnerstag die Sitzung des Senats 5 der heimischen Bundesliga in der Causa der angeblichen Doppelverträge bei Aufsteiger FC Admira erwartet. Am Tag davor teilte Erstliga-Vizemeister SCR Altach mit, dass ihm sowohl die Liga als auch die Südstädter die Akteneinsicht verwehrt hätten.
Trotzdem hat der Anwalt der Vorarlberger, Henrik Gunz, der Bundesliga eine Stellungnahme übermittelt, “da er im Interesse von SCR Altach nichts unversucht lassen möchte”, wie es der Pressaussendung hieß. Der Rechtsvertreter hat auch die aktuelle Rechtsprechung der Deutschen Fußball-Liga (DFL) und deutschen Handball-Bundesliga (HBL) zu Lizenzvergehen, insbesondere zur Nichtvorlage von Verträgen im Bereich des Spielbetriebs, detailliert und ausführlich aufbereitet.

Die Vorarlberger argumentieren damit, dass bis dato – soweit ersichtlich und überhaupt eruierbar – das Ständig Neutrale Schiedsgericht der österreichischen Bundesliga als mögliche dritte Instanz noch nie über die vorliegende komplexe Thematik entscheiden musste und daher “höchstgerichtliche” Rechtsprechung des Schiedsgerichts, das geheim entscheide und Urteile auch nicht anonymisiert veröffentliche, fehle.

So wurde etwa der Fall der TuS Koblenz (Zweite Liga) aus dem Jahr 2008 dargelegt. Damals sanktionierte die DFL die Nichtvorlage von Verträgen mit sechs Punkten Abzug für die laufende Saison. Das Wesentliche ist aber der dort angewandte sportrechtliche Grundsatz, wonach “mit der Bestrafung noch in der laufenden Spielzeit die DFL dem Grundsatz Rechnung trägt, dass die Konsequenzen für Verfehlungen in derselben Saison wie die Verfehlung selbst zu tragen sind und die Integrität des Wettbewerbes so weit wie möglich wieder hergestellt wird”.

Der Altacher Standpunkt decke sich im Wesentlichen mit der aktuellen Rechtsprechung zu Lizenzvergehen in Deutschland und sei auch sachlich gerechtfertigt, glauben die Altacher. “Aufgrund der uns vorliegenden, wenn auch aufgrund mangelnder Akteneinsicht leider nicht vollständigen Unterlagen liegen relevante Hinweise vor, die in mehrerer Hinsicht auf Verstöße gegen das Lizenzierungsverfahren und die Integrität des Wettbewerbes hindeuten”, meinen die Vorarlberger.

Je nachdem, wie das Urteil am Donnerstag ausfallen werde, könne ein solches allenfalls auch die Grundlage weiterer rechtlicher Dispositionen von SCRA darstellen, wurde angekündigt. “Wir hoffen jedenfalls auf eine transparente Information über die Entscheidung in der Öffentlichkeit”, schrieb der Erstligist, der nicht unerwähnt ließ, dass er von mehreren Liga-Clubs in seinem Bestreben nach restloser Aufklärung unterstützt werde.

Zur der Sitzung des Senats 5 sind Vertreter der Admira geladen. Präsident Richard Trenkwalder hat sein Kommen bereits avisiert, er kann von mehreren Personen begleitet werden. Die Altacher sind hingegen laut Bestimmungen nicht zugelassen, weil sie in der Causa keine Parteienstellung einnehmen. Ihre Akteneinsicht hätte nur dann erfolgen können, wenn die Südstädter dazu grünes Licht gegeben hätten.

Sollte der Lizenzierungssenat am Donnerstag in Erster Instanz gegen die Admira – möglich ist eine Geldstrafe bis zu einem Punkteabzug – entscheiden, hätte diese die Möglichkeit, Einspruch beim Protestkomitee einzulegen. Als Letztinstanz wäre das Ständig Neutrale Schiedsgericht der Liga zuständig. Die Südstädter haben die vom “Kurier” erhobenen Vorwürfe angeblicher Doppelverträge für ihre Spieler zurückgewiesen. Auf dem Grünen Rasen hat den Vorarlbergern, die eine Wettbewerbsverzerrung wittern, als Tabellenzweiter nur ein einziger Zähler auf den Erstliga-Meister und damit den Aufstieg ins Oberhaus gefehlt.

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