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Schwerpunkt-Aktion zum Schulstart

Nicht nur für Kleinkinder gilt: Die richtige Kindersicherung im Auto ist Pflicht.
Nicht nur für Kleinkinder gilt: Die richtige Kindersicherung im Auto ist Pflicht. ©Adobe Stock
Bludenz. Am kommenden Montag, 13. September, beginnt in Vorarlberg wieder die Schule. Rund 1100 Bludenzer Schüler*innen bewegen sich dann Tag für Tag im Straßenverkehr zu den städtischen Bildungseinrichtungen.

Grund genug für die Stadt Bludenz einen Kontrollschwerpunkt in den Bereichen „Schulwegsicherung“ und „Kindersicherungspflicht im Auto“ zu starten.

Mit dem Schulstart steigt die Zahl der jungen Verkehrsteilnehmer*innen wieder deutlich an. Sei es aktiv als Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen oder passiv in Form von Elterntaxis. Dieser Tatsache ist man sich auch bei der Stadt Bludenz bewusst, weshalb es zum Schulstart eine Schwerpunkt-Aktion geben wird. „Gerade für die Sicherheit der jüngsten Verkehrsteilnehmer*innen spielen eine sichtbare Polizeipräsenz und gleichzeitige Aufklärungsarbeit eine wichtige Rolle. Daher wird die Stadtpolizei zum Schulstart verstärkt Kontrollen durchführen. Denn wie wir bereits aus der Vergangenheit wissen, sind vor allem in den ersten Tagen nach den Sommerferien die Schulweg gerade bei den kleinen Kindern noch nicht so eingespielt“, erklärt Bürgermeister Simon Tschann den Hintergrund.

In der ersten Schulwoche wird es neben der gängigen Schulwegsicherung zudem auch vermehrte Überprüfungen der korrekten Kindersicherung im Auto geben. „Vielen Fahrzeuglenker*innen sind die gesetzlichen Grundlagen der Kindersicherung im Auto oftmals nicht bekannt. Hier gilt es zu informieren und die Einhaltung dieser Richtlinien auch zu kontrollieren“, so Mario Leiter, Kommandant der Stadtpolizei.

Kinder im Auto richtig sichern

So gilt für Kinder unter einer Körpergröße von 135 cm eine gesetzliche Pflicht zur Nutzung eines Kindersitzes – und das unabhängig vom Alter des Kindes. Das verwendete Kinderrückhaltesystem muss zudem dem Gewicht und der Größe des darin transportierten Kindes entsprechen und mit der Prüfnorm ECE 44 gekennzeichnet sein.

Auch beim Transport von Kindern am Beifahrersitz gibt es einiges zu beachten. So dürfen bei aktivem Front-Airbag nur nach vorne gerichtete Kindersitze verwendet werden. Zur gefahrenlosen Nutzung von sogenannten „Reboardsystem“-Sitzen wie etwa Maxi Cosi muss der Beifahrer-Airbag ausgeschaltet werden.

Strafmaß bis hin zu Führerscheinentzug.

Bei Nichteinhaltung der Kindersicherungspflicht droht nicht nur eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 5000 Euro, sondern auch eine Vormerkung im Führerscheinregister. Bei zwei Vormerkungen innerhalb von zwei Jahren kann dann der Besuch eines Kurses zur Kindersicherungspflicht fällig werden. Bei weiteren Verstößen kann schließlich sogar der Entzug der Lenkerberichtigung folgen.

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