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Schwere Vorwürfe gegen Merkur Markt Dornbirn

©VOL.AT/Rauch
Dornbirn - AK-Konsumentenschutz meldet systematische Verbrauchertäuschung mit Haltbarkeitsdaten.

Der AK Vorarlberg liegen lauter einer Aussendung Beschwerden und Informationen vor, laut denen im Merkur Markt Dornbirn seit beinahe einem Jahr Lebensmittel aus der Feinkosttheke ständig mit neuen Haltbarkeitsdaten versehen werden. Die Lebensmittelaufsichtsbehörde wurde umgehend informiert.

Neues Haltbarkeitsdatum

Die Vorwürfe haben im wahrsten Sinne des Wortes ein "G’schmäckle". Laut eindeutigen Informationen, die nach eigenen Angaben dem AK-Konsumentenschutz vorliegen, würden im Merkur Markt in Dornbirn Produkte mit abgelaufener Mindesthaltbarkeit aus dem Regal genommen, neu verpackt und wieder zum Verkauf angeboten: mit neuem Mindesthaltbarkeitsdatum und zum selben Preis. Das Datum werde einfach um zehn Tage oder mehr verlängert, berichtet die AK Vorarlberg.

Den Informationen zufolge wird diese Praktik vor allem mit Käseprodukten aus der Feinkosttheke durchgeführt. Aber auch Brot, das beispielsweise an einem Samstag nicht verkauft wurde, werd den vorliegenden Informationen nach wieder eingefroren und in der Folgewoche aufgetaut, neu verpackt und als vermeintlich frische Ware zum Normalpreis angeboten.

"Verbraucher werden getäuscht"

„Die VerbraucherInnen werden durch diese Vorgehensweise hinsichtlich der Frische und Qualität der Produkte getäuscht“, so AK-Konsumentenschützer Paul Rusching. „Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zwar weiterhin verkauft werden, doch die KonsumentInnen müssen deutlich auf die abgelaufene Frist aufmerksam gemacht werden. Durch das Neuverpacken und Verlängern des Haltbarkeitsdatums wird diese Vorschrift klar umgangen.“

Die Täuschung liegt laut AK-Konsumentenschutz klar auf der Hand, denn das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz verbietet „Lebensmittel mit zur Irreführung geeigneten Angaben in Verkehr zu bringen oder zu bewerben“. Laut Gesetz ist mit einer Irreführung gemeint, wenn zur Täuschung geeignete Angaben über die Eigenschaften des Lebensmittels, wie insbesondere Haltbarkeit, gemacht werden.

Beschwerde eingelegt

Die Arbeiterkammer Vorarlberg hat sofort nach Erhalt der Informationen und Beschwerden die Lebensmittelaufsichtbehörde über diese Missstände in Kenntnis gesetzt. Diese sei bereits tätig geworden.

Bereits 2014 hat die AK Vorarlberg in einer Vollversammlung gefordert, dass die KonsumentInnen mit gut sichtbaren Aushängen in den Betrieben über die Kontrollergebnisse informiert werden.

Stellungnahme der Rewe-Gruppe

Seitens der Rewe-Gruppe (Mutterkonzern von Merkur) heisst es, dass die Vorwürfe der Arbeiterkammer Vorarlberg sehr ernst genommen werden. Es seien umgehend interne Überprüfungen eingeleitet worden. "Grundsätzlich haben wir ausführliche Richtlinien zum sicheren Umgang mit Lebensmitteln sowie ein gut funktionierendes, sorgfältiges Qualitätsmanagement", erklärt Rewe-Pressesprecher Paul Pöttschacher.

FPÖ fordert restlose Aufklärung

Die freiheitliche Konsumentenschutzsprecherin im Vorarlberger Landtag, Nicole Hosp, fordert eine rasche und restlose Aufklärung.

„Sollten sich die Vorwürfe tatsächlich bewahrheiten, wäre das völlig inakzeptabel. Das wäre eine grobe Täuschung der Konsumenten und müsste entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Einzelne schwarze Schafe müssen genannt und konsequent zur Rechenschaft gezogen werden“, so die FP-Politikerin.

(Red.)

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