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Schwer verletzt: Torjäger prozessiert gegen Tormann

Schwere Kopfverletzungen erlitt FC Götzis-Torjäger Krstic nach einem Zusammenstoß mit FC Schlins-Goalie Dreier.
Schwere Kopfverletzungen erlitt FC Götzis-Torjäger Krstic nach einem Zusammenstoß mit FC Schlins-Goalie Dreier. ©VOL.AT/ Stiplovsek (Archiv 2012)
Feldkirch - 10.000 Euro Schmerzengeld fordert in einem anhängigen Zivilprozess ein Amateurfußballer, den der gegnerische Goalie schwer verletzt hat.
Vorbericht: Torjäger erlitt schwere Verletzungen

Ein gerichtliches Nachspiel hat eine schwere Verletzung, die der Tormann des FC Schlins im Oktober 2012 im Heimspiel der 1. Fußball-Landesklasse dem Torjäger des FC Götzis in einem Zweikampf zugefügt hat. Dafür fordert der Schwerverletzte in einem am Landesgericht Feldkirch anhängigen Zivilprozess unter dem Vorsitz von Richterin Sieglinde Stolz 10.000 Euro Schmerzengeld und 500 Euro als Entschädigung für die Verunstaltung.

Außerhalb des Strafraums hat der Tormann im Kopfball-Luftduell mit seiner Stirn den gegnerischen Stürmer im Gesicht getroffen. Der 27-jährige Serbe zog sich dabei Brüche an Augenhöhle, Joch- und Nasenbein sowie am Oberkiefer zu. Der Amateurfußballer musste sich einer mehrstündigen Operation unterziehen.

Ein halbes Jahr später spielte er wieder Fußball in der sechsten Liga, wurde als Liga-Torschützenkönig mit Götzis Meis­ter und stürmt inzwischen für Liga-Neuling VfB Bezau, für den er am vergangenen Wochenende drei Tore erzielte.

Johannes Häusle vertritt als Anwalt des Klägers im Zivilprozess den Standpunkt, der Tormann habe mit seinem rücksichtslosen „Anspringen des Gegners” ein „gefährliches Spiel” begangen. Somit habe der beklagte Tormann die schweren Verletzungen des Stürmers in Kauf genommen, für die er zivilrechtlich zu haften habe.

Kein Foul gepfiffen

Alexander Fetz hingegen meint, der von ihm anwaltlich vertretene Tormann habe im Kampf um den Ball keine Verletzungsabsicht gehabt. Bei der schweren Verletzung handle es sich um einen Sportunfall. Der Beklagtenvertreter weist darauf hin, dass der Schiedsrichter kein Foul gepfiffen habe. Damit sei richtig entschieden worden, sagte als Prozesszeuge einer der Schiedsrichterassistenten: „Es war regeltechnisch kein Foul, sondern ein unglücklicher Zusammenstoß, ein blöder Zufall.” In seinen 20 Jahren als Unparteiischer zähle der Vorfall „zu den schlimmsten Verletzungen”, die deshalb zustandegekommen sei, weil jemand „zur falschen Zeit am falschen Ort war”.

Den hoch in Richtung Schlinser Tor geschossenen Ball er­wischte der Götzner Stürmer mit seinem Kopf vor dem Schlinser Tormann. Der Kopfball landete zur 1:0-Führung der Gäste im Tor. Ein Schlinser Elfertor in der Nachspielzeit bedeutete den 1:1-Endstand. Der Götzner Tormann hatte im Strafraum einen Schlinser angesprungen und wurde für das Foul mit der Roten Karte des Feldes verwiesen.

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