Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostraßen sollen in Zukunft in der Schweiz erlaubt sein, das Verbot des Rechtsüberholens soll aber beibehalten werden. Bisher, so “20min.ch”, hatte die Regierung eine solche Lockerung aus Sicherheitsbedenken stets abgelehnt. Nun gelte es aber Details zu klären, da der Unterschied zwischen Rechtsüberholen und Rechtsvorbeifahren nicht immer offensichtlich sei.
Grundsätzlich wird beim Überholen die Spur gewechselt, beim Vorbeifahren nicht. Nach der neueren Rechtssprechung des Schweizer Bundesgerichts ist das Rechtsvorbeifahren unter Umständen zulässig, wenn die Kolonne auf dem linken Fahrstreifen dichter und langsamer ist.
Die komplizierte Regelung halte aber viele Autofahrer davon ab rechts vorbeizufahren, bemängeln Kritiker. Dadurch würden wertvolle Kapazitäten auf den Straßen vergeben. Nach Schätzungen könnte die Kapazität um 5 bis 10 Prozent gesteigert werden, wenn das Rechtsvorbeifahren erlaubt wäre.
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