Wie bei den indirekten Steuern soll das Verfahren angeglichen werden, und zudem sollen die Straftatbestände inhaltlich gleichgestaltet werden. Einheitliche Straftatbestände könnten dazu führen, dass Widerhandlungen stärker nach der Schwere der Tat beurteilt werden. Dabei sollen künftig die Kantone in Hinterziehungsverfahren Zugang zu Bankdaten erhalten.
Dieser Schritt würde den Unterschied zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung aufweichen und das Bankgeheimnis auch in der Schweiz lockern. In der internationalen Steueramtshilfe hat der Schweizer Bundesrat den Unterschied zwischen Betrug und Hinterziehung bereits aufgehoben: Die Schweiz leistet auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe.
Abgrenzung nach Schwere des Delikts
Die geplante Vereinheitlichung geht laut Bundesrat auf eine Initiative des ehemaligen Ständerats Rolf Schweiger (FDP/ZG) zurück. Dieser verlangte eine umfassende Revision des Steuerstrafrechts. Der Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung solle beibehalten werden, aber es solle stärker nach der Schwere des Delikts abgegrenzt werden.
Die Vorlage soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen erstellt werden und bis zum Frühling vorliegen, teilte die Steuerverwaltung weiter mit. Weitere Anpassungen sollen die Ahndung von Steuerdelikten erleichtern.
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