Schutzzone am Karlsplatz Wien ab Schulbeginn in Kraft

Ebenfalls in diesen Bereich fällt der Spielplatz mit Ballkäfig im Resselpark, berichtete die Polizei am Samstag.
Die Zone gilt von 3. September durchgehend bis 21. Dezember 2012.
Schutzzone gegen “Bedrohung”
Die Einrichtung der Schutzzone erfolgt wegen der “bestehenden Bedrohung von Minderjährigen durch die Begehung von – nicht notwendigerweise unmittelbar gegen sie gerichteten – strafbaren Handlungen nach dem Strafgesetzbuch.
Etwa dem Verbotsgesetz oder gerichtlich strafbaren Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz im dortigen Bereich”, so die Exekutive.
(APA)
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