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Schutzgelderpressung: 23-Jähriger nach Vorfällen in Brigittenau vor Gericht

In Wien fand ein Prozess rund um Schutzgelderpressung statt
In Wien fand ein Prozess rund um Schutzgelderpressung statt ©APA (Sujet)
Eine angebliche Schutzgelderpressung beschäftigte am Mittwoch ein Schöffensenat im Straflandesgericht Wien. Einem 23-Jährigen wurde vorgeworfen, einen Lokalbesitzer derart eingeschüchtert zu haben, dass sich dieser Hilfe suchend ans Bundeskriminalamt wandte.

Im Verlauf der Verhandlung ergaben sich allerdings Zweifel, ob es sich beim Angeklagten um einen Schwerkriminellen handelt.

23-Jähriger trat in Brigittenau aggressiv auf

Dem jungen Mann wurde vorgeworfen, in einer Bar in Wien-Brigittenau äußerst aggressiv aufgetreten zu sein und vom Besitzer monatlich 1.000 Euro verlangt zu haben. Ansonsten werde dieser “schon sehen, wohin das führt”, so die Anklage. Auf Betreiben des Gastronomen wurde von der Polizei ein verdeckter Ermittler eingeschaltet, der sich dem Angeklagten als Geschäftsführer des Betriebs vorstellte und laut Verteidiger Herbert Pochieser den 23-Jährigen erst dazu gebracht habe, weiter in dem Lokal zu verkehren. “Er hat die Geldforderung schon vergessen gehabt, bis der Lockvogel der Polizei aufgetreten ist”, sagte Pochieser über seinen Mandanten.

Angeklagter beim Prozess: “Ein dummer Scherz”

Der 23-Jährige erklärte dem Senat (Vorsitz: Andrea Philipp), das Ganze sei “ein dummer Scherz” gewesen, weil der Lokalbetreiber mit der Ex-Freundin eines guten Freundes etwas am Laufen gehabt habe. Er habe diesen deshalb “ein bisschen erschrecken wollen” und Geld verlangt. Die inkriminierten 1.000 Euro im Monat habe er “nur einmal erwähnt, und das mit einem Lächeln”. Er habe “nicht mitbekommen, dass er sich fürchtet”.

Obwohl der verdeckte Ermittler über Wochen hinweg an der Sache dran war und die Gespräche mit dem 23-Jährigen sowie die Auftritte des Angeklagten in der Bar teilweise sogar von einem Polizei-Fotografen dokumentiert wurden, gibt es keine eindeutig belastende Bilder oder Aufzeichnungen. Der Gerichtsakt enthält im Wesentlichen die Aussagen des Beamten, auf denen die Anklage beruht. Der Verteidiger bezeichnete das als rechtlich schwer bedenklich und hielt den Einsatz eines Agent Provocateur als nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.

Mit Softgun auf Lokal geschossen

Fest steht allerdings, dass der 23-Jährige eines Abends im März 2015 aus einem fahrenden Auto heraus mit einer Softgun drei Schüsse auf das Lokal abgefeuert hatte, in dem sich zu diesem Zeitpunkt Gäste aufhielten. Er erklärte das dem Gericht damit, er sei damals “sauer” gewesen, weil der Besitzer nicht mehr mit ihm gesprochen habe. Wenige Stunden später war er allerdings neuerlich mit einem Freund an der Bar vorbeigefahren und hatte wieder das Gebäude beschossen, wobei eine Fensterscheibe zu Bruch ging. “Wir haben uns geeinigt, es zu wiederholen, weil wir das als Action empfunden haben. Was mir heute peinlich ist. Es gehört sich nicht”, stellte der Angeklagte dazu fest.

Bedrohter: “War nur ein Spaß”

Als “Spaß” hat der Bar-Betreiber in seiner Zeugeneinvernahme die Geldforderung des 23-Jährigen bezeichnet, die diesem einen Prozess wegen versuchter schwerer Erpressung und eine immerhin mehr als sechsmonatige U-Haft eingebracht hat. Der Angeklagte habe eines Tages mit einem gemeinsamen Freund sein Lokal aufgesucht und beim Shisha-Rauchen plötzlich 1.000 Euro monatlich verlangt.Begründet habe er dieses Verlangen nicht, sagte der junge Gastronom am Mittwochnachmittag im Straflandesgericht. Er habe sich trotzdem zunächst gefürchtet, weil in der Umgebung immer wieder von Schutzgeld-Erpressungen die Rede gewesen sei. Außerdem habe sich der Angeklagte als “Jüngster einer Gruppe” bezeichnet. Folglich habe er die Polizei zurate gezogen.

Prozess auf November vertagt

“Inzwischen habe ich von Freunden, die ihn kennen, erfahren, dass das alles ein Spaß gewesen ist”, gab das angebliche Erpressungsopfer zu Protokoll. Der 23-Jährige habe ihn auch nie “geschlagen, berührt und beschimpft.” Der Polizei gegenüber hatte der Bar-Betreiber das Szenario allerdings wesentlich drastischer geschildert. Damit konfrontiert, meinte der Zeuge, er habe sich “damals noch gefürchtet” und sich außerdem “nicht ausgekannt”, weil er neu in der Gastronomie gewesen sei.

Dass der 23-Jährige mit einer Softgun zwei Fensterscheiben seines Lokals eingeschossen hatte, erklärte sich der Zeuge als Reaktion auf das Einschalten der Polizei. Die Verhandlung wurde am späten Nachmittag zur Einvernahme des verdeckten Ermittlers, der in dieser Sache über Wochen hinweg beschäftigt gewesen war, und weiterer Beweisaufnahmen auf Ende November vertagt.

(apa/red)

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