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Schulwart vergewaltigte Schülerin

Für Vergewaltigung im Abstellkammerl bekommt Schulwart nur ein Jahr Haft - Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein „AbstellkammerI“ wurde für eine 15-jährige Schülerin in einem Wiener Gymnasium zur „Sex-Falle“. Sie wollte am 17. Juni 1999 nach dem Biologie-Unterricht ihren Spind leeren, als sie einem Schulwart begegnete. Sie hatte ein recht gutes Verhältnis zu dem 29-jährigen Mann, mit dem sie regelmäßig in seiner Loge eine Zigarette rauchte. Als er ihr daher sagte, er wolle ihr „etwas zeigen“, folgte sie ihm in den kleinen Raum, in dem vor allem Putzmittel aufbewahrt werden.

Der Schulwart sperrte jedoch die Türe ab, nachdem einer seiner Kollegen abgezogen war, und fiel dann nach Darstellung der Schülerin über sie her. In seinem Prozess betonte er am Donnerstag im Landesgericht, man habe nur miteinander geplaudert und geraucht. Die Schülerin habe sich über die Direktorin beschwert, es sei zu keinerlei intimen Kontakten gekommen.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit präsentierte das Mädchen eine andere Version. Der Mann habe erst von ihr abgelassen, als sie ihm mitteilte, sie habe Angst, schwanger zu werden. Seit dem Vorfall steht sie in psychologischer Behandlung. Die Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten standen auch in Widerspruch zu zahllosen SMS, die Ende Juni 1999 am Handy der Schülerin einlangten und vom Apparat seiner Schwägerin abgeschickt wurden. „Du bist so wunderschön“ oder „Wieso kennst du mich nicht mehr?“ hieß es dort beispielsweise.

Der Schöffensenat (Vorsitz: Thomas Schrammel, Staatsanwältin Beatrix Winkler) verurteilte den Schulwart nach eingehender Beratung wegen Vergewaltigung zu einem Jahr unbedingter Haft. Dieser meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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