Schulstart nach Weihnachtsferien in der Sicherheitsphase

Die ursprünglich bis 15. Jänner geplante "Sicherheitsphase" an den Schulen wird bis 28. Februar verlängert. Das hat das Bildungsministerium am Sonntag in einem Erlass an die Schulen festgehalten. Damit bleibt die Präsenzpflicht ausgesetzt. Eltern können ihre Kinder auch ohne ärztliches Attest entschuldigen. In der Schule gibt es dreimal pro Woche Corona-Tests, einer davon (ab 17. Jänner zwei) muss ein PCR-Test sein. Im gesamten Schulhaus und auch im Unterricht muss eine Maske (ab der Oberstufe FFP2) getragen werden. So soll der "Präsenzbetrieb als Konstante erhalten" bleiben.
Bei einem Fall bleibt Klasse offen
Unverändert bleibt das Vorgehen bei Coronafällen: Bei einem einzigen Fall in einer Klasse wird weiter in Präsenz unterrichtet (ohne das positive Kind). Allerdings müssen die übrigen Kinder dann fünf Tage lang täglich getestet werden. Tritt innerhalb von drei Tagen ein weiterer Corona-Fall in dieser Klasse auf, wird für die ganze Klasse Distance Learning angeordnet.
Quarantäne stark eingeschränkt
Durch die neuen allgemeinen Regeln wird (unabhängig vom Distance Learning) die Quarantäne von Schülern stark eingeschränkt: Dreifach bzw. bis zum Alter von elf Jahren auch zweifach geimpfte Kinder gelten nicht mehr als Kontaktpersonen und werden nicht abgesondert. Gleiches gilt auch, wenn beim Kontakt mit Infizierten Maske getragen wurde - was aufgrund der Maskenpflicht in der Schule fast durchgehend der Fall sein sollte. Das bedeutet, dass im Regelfall nur mehr die positiv getesteten Schüler in Quarantäne sind. Diese können sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten.
Distance Learning ohne Quarantäne
In vielen Fällen wird es daher dazu kommen, dass (bei mehreren Corona-Fällen in einer Klasse) Kinder zwar im Distance Learning sind, aber nicht in Quarantäne.
(APA)
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