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Schuldsprüche in Prozess um Schleppungen via Flughafen Wien

Die Verurteilten waren am Flughafen Wien beschäftigt
Die Verurteilten waren am Flughafen Wien beschäftigt
Wegen Schlepperei sind drei ehemals bei Firmen am Flughafen Wien Beschäftigte am Freitag am Landesgericht Korneuburg schuldig gesprochen worden. Sie hatten laut Anklage einem Dutzend Personen aus Sri Lanka Flüge in die USA ermöglicht bzw. dies versucht, indem sie ihnen getürkte Boarding-Karten übergaben und sie durch Personaleingänge an den Passkontrollen vorbeischleusten.


Die aus Sri Lanka stammenden Zwillinge (31) wurden zu drei bzw. zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 22-jährige Zweitangeklagte, der seine Mitwirkung von Beginn an eingestanden hatte, erhielt zwei Jahre Freiheitsstrafe, davon 20 Monate bedingt. Allen drei wird die U-Haft im Frühjahr 2015 angerechnet. Die Beschuldigten und der Staatsanwalt nahmen Bedenkzeit bzw. gaben keine Erklärung ab, das Urteil des Schöffensenats ist somit nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah die Flugschleppungen von rechtswidrig in Österreich aufhältigen Personen als erwiesen an. Die Möglichkeit, dass diese Visa für den Schengenraum hatte, habe der Senat ausgeschlossen, erläuterte Richterin Monika Zbiral. Einer der Brüder wurde wegen der Schleusungen am Airport verurteilt und vom Vorwurf der sogenannten Einladungsschleppungen von mehreren Landsleuten freigesprochen, weil Beweise fehlten – bei seinem Bruder war es umgekehrt. Diese “Gäste” mit Reiseziel USA wurden laut Anklage in Pkw am Landweg nach Österreich geholt.

Der Prozess hatte Ende März begonnen. Heute wurde noch ein Kriminalbeamter befragt. Er schloss im Zeugenstand weitgehend aus, dass die Geschleppten Aufenthaltstitel in anderen Schengenländern gehabt hatten. Laut dem Erstangeklagten, damals Dokumentenprüfer bei einer Security-Firma, sei das nämlich teilweise der Fall gewesen. Er erwähnte u.a. Italien, womit diese Personen nicht illegal nach Österreich eingereist wären. Sein (drittangeklagter) Bruder, österreichischer Staatsbürger, hatte zu Prozessbeginn von Freundschaftsdiensten gesprochen. Dessen Verteidiger Josef Phillip Bischof hatte gemeint, dass der Tatbestand der Schlepperei wohl nur bei entsprechend hoher Entlohnung gegeben sei.

Staatsanwalt Ronald Schaffer hob in seinem Schlussvortrag das reumütige und umfassende Geständnis des Zweitangeklagten hervor. Der 22-Jährige habe von Beginn an zugegeben, für die falschen Boarding-Karten Daten von US-Bürgern oder Zweitausdrucke besorgt zu haben, wofür er je 1.000 Euro erhalten habe. Der Ankläger erinnerte auch daran, dass Zeugen die teilgeständigen Zwillinge belastet hätten.

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