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Schuldsprüche im Mordprozess in Graz - lange Haftstrafen

Die Angeklagten erhielten lange Haftstrafen
Die Angeklagten erhielten lange Haftstrafen
Zwei ehemalige Bankmitarbeiter aus Graz sind am Donnerstag wegen Mordes an ihrem 54-jährigen Kunden schuldig gesprochen worden. Der 30-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, sein 24-jähriger Komplize zu 19 Jahren. Sie sollen dem Opfer mehr als 223.000 Euro von Konten gestohlen, es dann erdrosselt, zerstückelt und in Kübeln mit Beton entsorgt haben. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.


Die Geschworenen hatten beim 30-jährigen Beschuldigten mit sieben zu einer Stimme auf Mord entschieden. Beim zweiten Angeklagten waren es alle acht, die sich sicher waren, dass der 24-jährige als Beitragstäter dem anderen geholfen hatte. Zudem wurden sie wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls, Urkundenfälschung und Störung der Totenruhe schuldig gesprochen.

Die Verteidigerin des 30-Jährigen – er zeigte beim Urteil zum ersten Mal eine Gefühlsregung und weinte, ebenso wie seine Verwandten im Zuschauerraum – kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Anwalt des 24-Jährigen bat um drei Tage Bedenkzeit.

Noch am Vormittag hatte der 30-Jährige den Mord vehement bestritten, aber ein dritter Verdächtiger hatte ihn mit seinen verlesenen Aussagen schwer belastet. Der Tschetschene hatte bei der Beseitigung der Leiche geholfen, ist derzeit aber in Weißrussland wegen Menschenhandels in U-Haft und wurde von den Behörden nicht ausgeliefert. Auf ihn hatte die Verteidigung des 30-Jährigen gebaut. Er sei der Haupttäter gewesen und würde nun beide Angeklagten “hineinlassen”.

Doch sowohl Staatsanwältin Gertraud Pichler als auch der Verteidiger des 24-Jährigen skizzierten den 30-Jährigen als den planenden und ausführenden Kopf. Pichler sah es als erwiesen an, dass die beiden ehemaligen Bankangestellten den Mord gemeinsam geplant und ausgeführt haben. Die Erdrosselung des 54-jährigen Kunden soll der 30-Jährige übernommen haben, während der andere als Beitragstäter den Container zum Zerstückeln der Leiche angemietet und diverse Utensilien besorgt hatte. Auch das Zerteilen des Opfers soll der Ältere erledigt haben und nicht der dritte Verdächtige.

“Der Mord war perfide geplant, lief auf niederträchtige, heimtückische Weise ab und aus einem der niedrigsten Motive, nämlich Geldgier”, sagte die Staatsanwältin im Schlussplädoyer. Der Verteidiger des 24-Jährigen unterstrich einen Großteil ihrer Ausführungen und berief sich darauf, dass sein Mandant vom anderen Angeklagten eingeschüchtert worden war. Der 30-Jährige sei zudem nicht glaubwürdig: “Er wurde acht Mal einvernommen und hat immer was anderes ausgesagt, hat teils absurde Angaben gemacht.”

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