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Schuldsprüche im Wiener Baukartell-Prozess

Alle neun Angeklagten wurden zu bedingten Haftstrafen bis zu neun Monaten verurteilt.

Mit neun Schuldsprüchen ist am Mittwochnachmittag im Wiener Landesgericht der so genannte Wiener Baukartell-Prozess in erster Instanz zu Ende gegangen. Der Schöffensenat (Vorsitz: Gerhard Pohnert) verhängte über die bei mehreren großen Bauunternehmen beschäftigten Manager nach dem Kartellgesetz bedingte Haftstrafen zwischen fünf und neun Monaten sowie unbedingte Geldstrafen von bis zu 300.000 Schilling.

Die haftungsbeteiligten Firmen wurden zu Geldbußen zwischen 400.000 und 700.000 Schilling verurteilt. Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig.

Redaktion: Martina Wolf

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