Schulbetrieb nach Brandstiftung mit Einschränkungen im Gange

Koblach (fep) Seit Dienstag, also sechs Tage nach der Brandstiftung vor der Koblacher Volksschule, ist der Schulbetrieb wieder im Gange. Während die letzten Tage aufwändige Reinigungsarbeiten stattgefunden hatten, wurde die Schule am Montag von Fachleuten des Umweltinstitutes des Landes Vorarlberg und der BH Feldkirch mit einer Amtsärztin inspiziert (auch Gemeindearzt Dr. Reinhard Längle wurde von vornherein involviert), und festgestellt, dass es zu keinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen könne. „Seit der Alarmierung standen rund um die Uhr Schulwart Reinhard Häusle und Mitarbeiter des Bauhofes zur Verfügung”, erklärte Bürgermeister Fritz Maierhofer welcher auch den Feuerwehren Koblach, Götzis und der Stadt Feldkirch einen herzlichen Dank aussprach, „welche sich mit Spezialtrupps darum bemühten, den Brand möglichst sensibel zu löschen, damit infolgedessen die Schule von gröberen Wasserschäden weitestgehend verschont blieb.”
Neben einem Werkraum ist die 1b Klasse durch die Brandeinwirkung, sowie die 4a und 4b Klasse durch den Wasserschaden nicht benutzbar. Als Notlösung wurden deren Schüler in der Religions- und in den Sprachtherapieklassen untergebracht. Eine weitere Einschränkung ist die Benützung des nördlichen Pausenhofes: Vorerst müssen sich die 170 Schüler mit den beiden anderen, kleinen Pausenplätzen zufrieden geben. Kein Läutwerk, keine Uhrenfunktionen und eingeschränkte Internetverbindungen sind unter anderem weitere Folgen.
„Man versucht, durch Sanierungsmaßnahmen so rasch wie möglich zum normalen Schulbetrieb zurückzukehren und die baulichen Belastungen für die Schüler möglichst gering zu halten, weshalb die Hauptarbeiten an freien Nachmittagen sowie in den Osterferien stattfinden – vorausgesetzt, das Wetter spielt mit – spätestens jedoch im Laufe der Sommerferien möchten wir alles abgeschlossen haben”, so Maierhofer. Neben einer kompletten Sanierung der vier Klassen bedarf es im nördlichen Bereich einer Erneuerung des Dachstuhles sowie der Fassade und des Eingangsbereichs, der Fenster und Türen und des Pausenhofes – „ein Gesamtschaden, welcher noch länger nicht abzuschätzen ist, wegen eines sinnlosen Aktes…”
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