In einem Brief an die Landeshauptleute verweist er auf die rechtliche Möglichkeit, die Schulärzte auch abseits ihrer Tätigkeit an Schulen für die Beratung und die Durchführung von Impfungen einzusetzen. Mehrkosten abseits der bestehenden Dienstverhältnisse könnte das Gesundheitsministerium tragen.
Vorarbeiten geleistet
Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hat am Donnerstag Grünes Licht für den Einsatz des Corona-Impfstoffs von BioNTech und Pfizer bei Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren gegeben. Damit kann diese Altersgruppe lege artis eine Impfung gegen Covid-19 erhalten - bisher war dies nur über eine Off-Label-Anwendung möglich.
Die Bundesländer hätten schon wichtige Vorarbeiten geleistet und zum Teil auch schon mit Impfungen für die jüngere Altersgruppe begonnen, heißt es in dem Schreiben Faßmanns. Die Durchführung von Impfungen und die Impfberatung gehöre laut Schulunterrichtsgesetz zu den Tätigkeiten von Schulärztinnen und Schulärzten, ebenso wie die Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Zusätzlich können aber die Landeshauptleute auf Grundlage der Schulärzte-Verordnung die Schulärztinnen und Schulärzte auch mit der Durchführung von Impfungen im Rahmen des gemeinsamen kostenfreien Impfprogramms des Bundes beauftragen.
Die Bildungsdirektionen würden bei der Abwicklung von Verträgen und Vereinbarungen mit den Ärzten unterstützen, so der Minister. Wenn ein Einsatz über die bestehenden Dienst- und Vertragsverhältnisse hinaus nötig sein sollte, könnten die Kosten durch das Gesundheitsministerium erstattet werden.
(APA)
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