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Schul-Notenschluss steht bevor: Sonderregeln gelten auch heuer

Auch heuer gelten coronabedingt Sonderregeln.
Auch heuer gelten coronabedingt Sonderregeln. ©APA/HELMUT FOHRINGER
In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland steht der Schul-Notenschluss bevor. Auch heuer gelten coronabedingt Sonderregeln.

An den Schulen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland steht in der laufenden Woche der Notenschluss auf dem Programm. Auch heuer gelten beim Sitzenbleiben coronabedingt wieder Sonderregeln - so dürfen Schüler mit einem einzigen Fünfer im Zeugnis automatisch in die nächste Schulstufe aufsteigen. Auch mit mehr als einem "Nicht Genügend" kommt man unter Umständen um eine Nachprüfung herum.

Für die Beurteilung der Schüler haben die Lehrer aufgrund des langen Distance Learning heuer etwas länger Zeit. Die Notenkonferenzen wurden heuer per Verordnung nämlich auf den Montag oder Dienstag der letzten Schulwoche verschoben - das ist im Osten der 28. bzw. 29. Juni. Der Notenschluss muss dementsprechend ein paar Tage davor liegen, die letzten Prüfungen finden je nach Schule in der laufenden Woche statt.

Auch heuer gelten coronabedingt Sonderregeln

Wie schon im letzten Schuljahr gilt auch heuer: Mit einem einzigen Fünfer dürfen Schüler automatisch ins nächste Schuljahr aufsteigen. Ausnahmen: Nicht möglich ist das, wenn das betreffende Fach schon im Vorjahr negativ beurteilt wurde oder wenn es "ausläuft", also in späteren Schulstufen nicht mehr am Stundenplan steht.

Bei zwei oder mehr Fünfern kann die Lehrer-Konferenz ebenfalls den Aufstieg zulassen (auch in diesem Fall aber nur, wenn diese Fächer im Vorjahr positiv abgeschlossen wurden). Tut sie dies nicht bzw. ist das automatische Aufsteigen mit einem "Fleck" nicht möglich, müssen die Schüler im Herbst zu einer Nachprüfung antreten.

Schüler dürfen zu zwei Nachprüfungen antreten

Unabhängig von der Entscheidung der Konferenz dürfen Schüler zu zwei Nachprüfungen antreten. Das kann trotz erteilter Aufstiegsklausel recht nützlich sein: Wenn man die Prüfung schafft, gilt das Schuljahr als positiv beurteilt (und man kann im Jahr darauf bei Bedarf eventuell wieder auf die Klausel hoffen) - scheitert man bei der Nachprüfung, darf man trotzdem in die nächste Schulstufe (hat aber dort die Klausel in diesem Fach nicht zur Verfügung).

Auch für Schüler mit zwei Fünfern und ohne Berechtigung der Konferenz zum Aufsteigen gibt es heuer wieder ein "Zuckerl": Sie müssen nur eine der beiden Nachprüfungen schaffen - verschwindet nämlich der eine Fünfer, gilt für den anderen die Regel mit dem automatischen Aufsteigen mit nur einem "Nicht Genügend". Und selbst mit drei Fünfern oder mehr können sich Nachprüfungen lohnen: Verschwindet dadurch mindestens ein Fünfer, stimmt die Klassenkonferenz erneut über ein Aufsteigen ab.

(APA/Red)

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