Schoss Bruder mit CO2-Pistole ins Auge: Unbedingte Haft für Kärntner

Bruder geriet in Schussbahn
Klagenfurt. Der 37-Jährige, er war zuerst nicht zur Verhandlung gekommen und musste von der Polizei vorgeführt werden, bekannte sich nicht schuldig. Er erklärte, er würde wöchentlich mit seiner CO2-Pistole auf Airsoft-Feldern schießen. Dort werde mit Plastikkugeln aufeinander geschossen, die Teilnehmer tragen großzügige Schutzausrüstung. Um die Waffe nach dem Reinigen zu kalibrieren und einzustellen, habe er an dem Tag des Vorfalls Stahlkugeln genutzt. "Die Plastikkugeln fliegen im Wind immer davon", erklärte er, mit den Stahlkugeln könne man die Schussbahn prüfen.
Sein Bruder war während dieser Testschüsse aus einem Nebengebäude gekommen und genau durch die Schussbahn gegangen. Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, er habe ihn gesehen und noch versucht, die Waffe zu verreißen, das sei aber nicht gelungen. Gegenüber dem Polizisten, der am Tag des Geschehens an Ort und Stelle war und Tatortfotos anfertigte, gab er jedoch an, er habe den Bruder gesehen und weitergeschossen, weil er dachte, dieser würde nicht in die Schussbahn gehen.
Nur mehr vier Prozent Sehvermögen
Der um zwölf Jahre jüngere Bruder wurde von der Stahlkugel mit sechs Millimetern Durchmesser am linken Auge getroffen, die Kugel drang unter den Glaskörper ein. Er hat seit dem Vorfall nur mehr ein Sehvermögen von vier Prozent auf dem getroffenen Auge, sieht damit nur noch sehr schemenhafte Umrisse und kann hell und dunkel unterscheiden. Das Opfer schloss sich dem Verfahren als Privatbeteiligter an und forderte ein Teilschmerzensgeld von 5.000 Euro.
Damit, dass der Bruder oder jemand anders zwischen dem Haupthaus und dem Nebengebäude, zwischen denen er schoss, hin und her gehen könnte, habe er nicht gerechnet, so der Angeklagte. "Alle haben gewusst, dass ich da schieße." Das verneinte wiederum das Opfer, er habe weder davon gewusst noch habe er den Schützen gesehen.
Richterin Claudia Bandion-Ortner verurteilte den 37-Jährigen schließlich zu neun Monaten Haft, davon drei unbedingt, sowie zu einer Schmerzensgeldzahlung von 5.000 Euro. Er fühle sich vom System unfair behandelt, das Gericht sei "so reingefallen auf den Bruder", hielt der Angeklagte fest und kündigte Berufung an. Staatsanwältin Anna Theresa Kanduth gab keine Erklärung ab.
(APA)
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