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Schon geklebt? Neue Vignette ab heute Pflicht

Auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen gilt ab sofort nur mehr die Vignette 2020.
Auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen gilt ab sofort nur mehr die Vignette 2020. ©ASFINAG
Ab heute muss bei der Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich auf Pkw, Motorrad & Co. die himmelblaue Vignette kleben.

Die Jahresvignette 2019 hat ihre Gültigkeit verloren, ab sofort muss daher die neue, himmelblaue Vignette am Pkw, Motorrad oder leichten Wohnmobil angebracht oder die digitale Vignette gekauft bzw. gültig sein, sobald Autobahnen oder Schnellstraßen benutzt werden.

Der Tarif für die Jahresvignette beträgt heuer 91,10 Euro (Pkw) bzw. 36,20 Euro für Motorräder. Erhältlich sind auch 10-Tages- und 2-Monats-Vignetten.

Vignette: Ab 1. Februar 2020 gilt nur noch himmelblau

Autofahrer, welche die digitale Vignette in einem der 91 ARBÖ-Prüfzentren kaufen, haben den Vorteil, dass die Vignette bereits ab dem Zeitpunkt des Kaufes gültig ist.

Wird die digitale Variante online über die ASFINAG Homepage erworben, ist sie erst ab dem 18. Tag nach Erwerb gültig. Wer ohne gültige Vignette unterwegs ist, muss mit einer Ersatzmaut in der Höhe von mindestens 120 Euro rechnen.

Empfehlung: Rechnung für Vignette aufbewahren

Der Kaufnachweis für die Klebevignette sollte aufbewahrt werden. Er dient im Falle eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe als Beleg, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann.

Aufgeklebt werden muss die Vignette am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel. Der ARBÖ empfiehlt heimischen Lenkern, nicht mehr als zwei Klebevignetten auf der Windschutzscheibe zu haben - solange die Sicht jedoch nicht behindert ist, gibt es keine Beschränkung der "Pickerl"-Anzahl und auch keine Strafen.

"Gratisvignette" bei Besitz eines Behindertenpasses

Eine Ausnahme gibt es für Menschen mit Behinderung. Im Regelfall ist der Besitz eines Behindertenpasses gemäß Bundesbehindertengesetzes Voraussetzung für eine "Gratisvignette". Nähere Infos dazu gibt es bei den Landesstellen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen - wo sie auch zu beantragen ist.

In den Nachbarländern Schweiz, Slowenien sowie Tschechien gilt Klebevignettenpflicht, in Ungarn und der Slowakei gibt es nur noch ein elektronisches Mautsystem (E-Vignette). In Deutschland verlangen zahlreiche Städte eine Umweltplakette. Zudem gibt es auch einige Großumweltzonen wie z.B. das Ruhrgebiet. Strenger ist da Slowenien: Hier sind keine alten, ungültigen slowenischen Vignetten erlaubt. Der ARBÖ empfiehlt sich bei Auslandsfahrten nach den Landesvorschriften zu erkundigen, um Unannehmlichkeiten oder Strafen wegen zu vielen Aufklebern zu vermeiden.

(Red)

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