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Schneeräumung Rankweil: 22 Männer im Dauereinsatz

Ein Mitarbeiter des Rankweiler Bauhofs beim Räumen eines Gehsteigs.
Ein Mitarbeiter des Rankweiler Bauhofs beim Räumen eines Gehsteigs. ©Marktgemeinde Rankweil
Die erneuten Schneefälle sorgen beim Rankweiler Bauhof für intensive Arbeitstage: Insgesamt 22 Männer – darunter auch Mitarbeiter von externen Unternehmen – sind bei Schneefall zwischen 3.30 und 22.00 Uhr unterwegs, um rund 110 Kilometer Straßen und 70 Kilometer Gehwege vom Schnee zu befreien.

Die Marktgemeinde Rankweil arbeitet seit Jahren nach dem Räum- und Streuplan laut RVS – den österreichischen Winterdienstrichtlinien. Darin ist beispielsweise festgelegt, in welcher Reihenfolge Straßen zu räumen sind. Priorität haben stets die Hauptverkehrswege, Buslinien, Übergänge und Unterführungen sowie Gefahrenstellen. Die Schneeräumung auf einer festgelegten Runde dauert vier bis fünf Stunden und kostet zwischen 8.000 und 10.000 Euro – sofern alle Fahrzeuge unterwegs sind. Pro Jahr verbrauchte die Marktgemeinde Rankweil zwischen 50 und 80 Tonnen Salz und rund 140 Tonnen Split.

Regelungen im Vorarlberger Straßengesetz
„Schnee lässt sich nicht in Luft auflösen, obwohl wir auf diesen an engen Stellen nicht nur beiseiteschieben, sondern auch oft abtransportieren“, erklärt Bürgermeisterin Katharina Wöß-Krall und bittet um Verständnis dafür, dass Hauseinfahrten nach dem Pflügen der Straße oder des Gehwegs teilweise wieder mit Schnee zugeschoben sind. Für alle Situationen rund um Schneeräumung und Winterdienst ist das Vorarlberger Straßengesetz maßgeblich: Darin ist unter anderem geregelt, dass von Straßen und Gehwegen entfernter Schnee auf Privatgrundstücken abgelagert werden darf. Dieser Schnee darf keinesfalls wieder zurück auf die Straße geworfen oder gefräst werden. Denn rutscht jemand auf zurückgeworfenem Schnee aus, haftet der Verursacher. Ähnlich ist es mit Dachlawinen: Die Eigentümer der Immobilien haben dafür zu sorgen, dass die Schneelast auf ihren Dächern keine Gefahr für Passanten darstellen. Und auch Hecken und Sträucher, die sich unter der Schneelast weit auf Gehsteige hineinragen, sind vom Schnee zu befreien.

 

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