Schneeräumung - Haftung bei Unfällen

Diese müssen die Gehsteige vom Schnee befreien, sonst haften sie bei Unfällen, berichtet der ORF in “Vorarlberg heute” am Donnerstag.
Es stellt sich also für die privaten Hausbesitzer die Frage wohin mit dem Schnee und wie muss der Gehsteig vor dem Gebäude geräumt werde? Schließlich haftet der Hausbesitzer, wenn jemand ausrutscht. Welche Rolle allerdings die Wahl des Schuhwerks und die Achtsamkeit von Fußgängern bei solch winterlichen Verhältnissen vor Gericht spielen kann, erklärt Anwältin Olivia Lerch.
(Red.)
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