Herbert Schmalhardt für weitere sechs Jahre zum RH-Direktor bestellt
Herbert Schmalhardt war bis vor seiner ersten Bestellung zum Direktor des Landes-Rechnungshofes 1999 als Unternehmensberater tätig und verfügt über hohe Erfahrung in der Vorarlberger Landesverwaltung. Drei Jahre lang war er Leiter der Verwaltungsakademie und bereits Anfang der 1990er Jahre hat er sich als Lehrbeauftragter an der Universität Innsbruck mit zahlreichen Vorträgen und Seminaren zum Thema Verwaltungsmanagement einen Namen gemacht. Nach dem letzten Hearing, das seiner Wiederwahl vorausging, entschieden sich alle vier Landtagsfraktionen, Schmalhardt neuerlich vorzuschlagen. In der heutigen Sitzung des Landtages wurde er mit 31 Stimmen gewählt.
Landes-Rechnungshof: Kurzer Rückblick
Der Landes-Rechnungshof wurde 1999 als unabhängige, nur dem Landtag verantwortliche Kontrolleinrichtung geschaffen, um eine noch effizientere Kontrolle im Bereich des Landes zu gewährleisten. Seither legte der Landes-Rechnungshof 95 Prüfberichte vor. Auf dem Prüfplan standen dabei unter anderem die VOGEWOSI, die Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsgesellschaft, die Fachhochschule Vorarlberg, Vorarlberg Tourismus, das Vorarlberger Spitalswesen, Vorarlberger Pflegeheime, die Jugendwohlfahrt und jüngst die Interne Revision bei Beteiligungsunternehmen des Landes.
RH: Kontrolleinrichtung mit hohem Ansehen
Geprüft wird die Gesamtgebarung des Landes, somit alle Abteilungen im Amt der Landesregierung und die angeschlossenen Dienststellen, wie zum Beispiel die Bezirkshauptmannschaften, weiters Unternehmungen, an denen das Land Vorarlberg allein oder mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist. Auch Vereine und Einrichtungen, die für das Land tätig sind, sowie die Gebarung öffentlich-rechtlicher Körperschaften gehören zu den Prüfungsfeldern. In seiner Sitzung vom Februar 2011 verabschiedete der Landtag eine Ausschussvorlage, in der die Landesregierung aufgefordert wird, die Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes zu erweitern. Dem Landtag soll eine Regierungsvorlage vorgelegt werden, die vorsieht, dass der Landes-Rechnungshof künftig auch Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von weniger als 10.000 prüfen kann. (VLK)
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