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Schichtbetrieb an Schulen startet: Das muss man wissen

Der Schichtbetrieb an den Schulen wird unter strengen Corona-Schutzmaßnahmen abgehalten.
Der Schichtbetrieb an den Schulen wird unter strengen Corona-Schutzmaßnahmen abgehalten. ©APA/HARALD SCHNEIDER
Am Montag öffnen die heimischen Schulen wieder ihre Türen, der Unterricht wird dann im sogenannten "Schichtbetrieb" stattfinden. Hier finden Sie alle Fragen und Antworten zum Schulbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen.
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Am 18. Mai kehren die 700.000 Schüler an den Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen (NMS) und Sonderschulen in ihre Klassenzimmer zurück - bzw. aufgrund des verordneten Schichtbetriebs am ersten Tag erst einmal etwa die Hälfte davon. Am 3. Juni folgen die älteren Schüler.

Fragen und Antworten zum Corona-Schichtbetrieb

1) Muss ich überhaupt in die Schule gehen?

Grundsätzlich ja. Wenn Eltern ihre Kinder aus Sorge um deren oder die eigene Gesundheit nicht zurückkehren lassen wollen, gelten sie aber als entschuldigt. Ärztliche Atteste sind nicht nötig. Dabei gilt die selbe Regelung wie im Krankheitsfall - versäumter Stoff muss nachgeholt werden, im Regelfall also in Eigenregie.

2) Wie läuft der Schichtbetrieb an den Schulen?

Die Klassen werden zweigeteilt (ausgenommen Klein- und Kleinstschulen mit ohnehin schon kleinen Gruppen). Vorschlag des Ministeriums: Die eine Gruppe hat von Montag bis Mittwoch Unterricht, die andere am Donnerstag und Freitag. In der Woche darauf ist es umgekehrt. Es sind aber auch andere Varianten schulautonom erlaubt (Wechsel täglich oder alle zwei Tage bzw. wöchentlich). Die Gruppe, die nicht an der Schule ist, absolviert "Hausübungstage" mit Aufgaben. An den Kleinschulen, wo nicht geteilt werden muss, gibt es drei Tage Unterricht und zwei "Hausübungstage" mit Betreuung vor Ort.

3) Wie werden die Gruppen eingeteilt?

Das wurde den Schulen überlassen. Eine Möglichkeit wäre das Alphabet, möglich ist aber auch eine zusätzliche Rücksichtnahme auf Geschwisterkinder an anderen Schulen. Idealerweise sollten aus einer Familie alle Kinder die gleichen Präsenztage haben - was aber aufgrund der nicht verpflichtenden Vorgaben nicht immer erreicht wird.

4) Wie groß sind die Gruppen?

Höchstgrenze sind 18 Kinder bzw. Jugendliche. Alle größeren Klassen müssen geteilt werden.

5) Was mache ich mit meinem Kind an den "Hausübungstagen", wenn ich berufstätig bin?

An diesen Tagen gibt es an den Schulen wie bisher Betreuung - etwa in den Turnsälen oder anderen freien Räumen. Übernehmen werden das Stützlehrer, Freizeitpädagogen oder jene Lehrer, deren Unterrichtsstunden entfallen. Die Schüler müssen dafür angemeldet werden - entweder für alle Tagen oder für einzelne Tage.

6) Wie sieht der Stundenplan aus?

Angestrebt wird die Beibehaltung des bisherigen Stundenplans, Nachmittagsunterricht (außer an Oberstufen) und Turnen (außer an Leistungssportschulen bzw. Schulen mit Sport-Schwerpunkt) entfallen. Musik kann dagegen grundsätzlich stattfinden, soll sich aber auf Theorie beschränken. Auch sonst sind Verschiebungen im Stundenplan möglich, falls Lehrer aus der Risikogruppe ausfallen sollten. Freigegenstände und unverbindliche Übungen finden keine mehr statt. Pflichtgegenstände, die bisher am Nachmittag unterrichtet wurden, sollen nach Möglichkeit auf den Vormittag oder Mittag verlegt werden (etwa statt Turnen).

7) Wann endet der Unterricht?

An den Volksschulen grundsätzlich um 12.00 Uhr, an den AHS-Unterstufen bzw. Neuen Mittelschulen um 14.00 Uhr - zu diesem Zeitpunkt bereits begonnene Stunden können aber beendet werden. An den Oberstufenschulen kann auch am Nachmittag regulär unterrichtet werden.

8) Was ist mit dem Nachmittag an ganztägigen Schulformen?

Auch an verschränkten Ganztagsschulen entfällt der Nachmittagsunterricht. Es wird allerdings stattdessen Betreuung angeboten. Gleiches gilt für Schulen mit Nachmittagsbetreuung.

9) Können Stunden auch auf den Samstag verschoben werden?

An den Oberstufenschulen ist das möglich - dazu braucht es aber einen Beschluss des aus Lehrern, Eltern und Schülern bestehenden Schulgemeinschaftsausschuss.

10) Was wird in den Unterrichtsstunden gemacht?

Jedenfalls keine Schularbeiten - diese entfallen. Auch andere "punktuelle Leistungsfeststellungen" wie etwa Tests sollen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Schüler, die sich verbessern wollen, werden mündlich geprüft. Beim Lehrstoff werden Abstriche gemacht - wichtiger sind jene Inhalte, auf die im nächsten Schuljahr aufgebaut wird. Gleichzeitig sollen die Schüler an den "Hausübungstagen" das im Fernbetrieb nötige selbst organisierte Lernen weiterpflegen.

11) Wie wird beurteilt?

Basis für die Zeugnisnote sind das Halbjahreszeugnis sowie die Leistungen, die bis zur Schulschließung am 16. März erbracht wurden. Dazu kommen die Leistungen im Distance Learning sowie den nun folgenden Präsenz- bzw. Hausübungstagen. Schüler, die eine bessere Note wollen, werden mündlich geprüft. Der Grundsatz, wonach zuletzt erbrachte Leistungen höher bewertet werden, wird heuer ausgesetzt. Das bedeutet etwa, dass die im Homeschooling erbrachten Leistungen genauso viel wert sind wie jene in den letzten Schulwochen.

12) Kann ich sitzenbleiben?

Grundsätzlich schon. Es gibt aber Sonderregeln: Schüler dürfen man auch mit einem Fünfer im Zeugnis automatisch aufsteigen. Hat man mehrere Fünfer, entscheidet die Lehrerkonferenz über einen Aufstieg.

13) Wann endet das Schuljahr?

Regulär am 3. Juli (Wien/NÖ/Burgenland) bzw. 10. Juli (Rest). Anders als sonst können aber bis zwei Tage vor Schulschluss noch Entscheidungsprüfungen und Notenkonferenzen abgehalten werden.

14) Wo muss eine Maske getragen werden?

Im Schulgebäude, aber nicht während des Unterrichts am Sitzplatz. In den Pausen soll von den Älteren der Mundschutz getragen werden, in der Volksschule kann das entfallen. Werden bei der Fahrt in die Schule öffentliche Verkehrsmittel benutzt, muss natürlich auch dort die Maske getragen werden.

15) Wer muss die Masken besorgen?

Grundsätzlich die Eltern. Es wird aber an den Schulen einen Vorrat für Notfälle geben, etwa wenn Masken beschädigt werden.

16) Was passiert bei einem Corona-Verdachtsfall an der Schule?

Dafür gibt es die gleichen Vorgaben wie bereits im März vor den Schulschließungen. Falls der dringende Verdacht besteht, dass eine in der Schule befindliche Person erkrankt ist, muss diese in einem eigenen Raum isoliert werden. Der Direktor muss die 1450 anrufen, Schularzt, Gesundheitsbehörde, Bildungsdirektion sowie (bei einem Schüler-Verdachtsfall) die Eltern informieren. Bis zum Eintreffen des Gesundheitspersonals darf niemand die Schule verlassen. Die weiteren Schritte setzt die Gesundheitsbehörde - sie ordnet etwa an, ob Testungen vorgenommen werden. Wird eine Corona-Infektion bestätigt, entscheidet sie auch über eine etwaige Desinfektion oder Schließung der Schule.

17) Was ist mit Lehrausgängen, Wandertagen, Projektwochen etc.?

Sämtliche Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen sind bis auf weiteres untersagt.

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(APA/Red)

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