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"Schengen-Raum": Wann sind Grenzkontrollen möglich?

Zur Eindämmung des Flüchtlingsandrangs führt Dänemark ab sofort wieder Passkontrollen an der Grenze zu Deutschland ein
Zur Eindämmung des Flüchtlingsandrangs führt Dänemark ab sofort wieder Passkontrollen an der Grenze zu Deutschland ein ©APA
Die Europäer haben sich an das grenzenlose Reisen gewöhnt. Zwischen 26 Schengen-Staaten in Europa wird an den Grenzen nicht mehr kontrolliert. Eigentlich, denn sechs Staaten tanzen derzeit aus der Reihe. 

Der luxemburgische Grenzort Schengen ist zum Synonym für die Reisefreiheit von mehr als 400 Millionen Menschen in Europa geworden. 1985 unterzeichneten die Regierungschefs von Deutschland, Frankreich und den Benelux-Staaten in Schengen eine Vereinbarung über die Abschaffung der Grenzkontrollen zwischen ihren Ländern. Mittlerweile gehören 22 der 28 EU-Mitglieder sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein zum Schengen-Raum.

Nicht zum Schengen-Raum gehörende EU-Länder sind Bulgarien, Großbritannien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern. Großbritannien und Irland spielen eine Sonderrolle, weil sie sich zwar an der Zusammenarbeit der Polizei im Schengen-Raum beteiligen, aber nicht auf Personenkontrollen verzichten.

Grenzkontrollen im reisefreien Schengen-Raum

Jedes Jahr reisen rund 1,25 Milliarden Menschen innerhalb des Schengen-Raumes über die Grenzen. Der Verzicht auf Kontrollen geht einher mit einer schärferen Überwachung der Außengrenzen. Weil dies in der Flüchtlingskrise nicht funktioniert, wird er zunehmend infrage gestellt.

Vorübergehende Grenzkontrollen sind allerdings auch im Schengen-System möglich und zwar bei besonderen Anlässen, in der Vergangenheit etwa bei einer Fußball-WM oder einem G7-Gipfel, aktuell nach den Terroranschlägen von Paris oder in der Flüchtlingskrise. Einer Sprecherin der EU-Kommission zufolge führen gegenwärtig sechs Staaten des eigentlich reisefreien Schengen-Raums vorübergehend Kontrollen durch: Dänemark, Schweden, Norwegen, Österreich, Deutschland und Frankreich.

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Die Praxis regelt der Schengener Grenzkodex. Artikel 7 schreibt vor, dass EU-Bürger an den Außengrenzen nur minimal kontrolliert werden dürfen. In der Praxis überprüfen die Grenzbeamten, dass der Pass nicht gefälscht und noch gültig ist. Nur in Einzelfällen checken sie auch, ob derjenige in Fahndungsdatenbanken auftaucht und etwa als Terrorist gesucht wird. (red/dpa)

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