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Scheidungskinder-Beistand vor Gericht

Symbolfoto
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Am 1. Jänner 2006 startet das Pilotprojekt „Kinderbeistand“ bei strittigen Scheidungsfällen vor Gericht, 18 Monate lang an vier Bezirksgerichten österreichweit, auch in Floridsdorf.

Dies kündigten Justizministerin Gastinger und Sozialministerin Haubner bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am Mittwoch an. Finanziert werde das Projekt von beiden Ressorts mit jeweils 120.000 Euro, parallel dazu soll eine Evaluierung laufen.

„Kinder brauchen Rechte“

„Es ist ein weiterer Schritt im Sinne von mehr Kinderrechten“, betonte Ministerin Haubner. Denn: „Kinder haben Rechte, zum Beispiel das Recht auf beide Elternteile.“ Und: „Kinder brauchen Rechte“, das Recht auf Mitbestimmung und freie Meinungsäußerung. Das soll der „Kinderbeistand“ ermöglichen: Es handelt sich dabei um eine professionelle Begleitung des Kindes vor Gericht, also in einer „Ausnahmesituation“, wie Justizministerin Gastinger ausführte.

Der Kinderbeistand ist Ansprechpartner für das Kind und soll ihm das Verfahren erleichtern. Der Richter beantragt die Einsetzung des Kinderbeistandes, wenn er den Eindruck hat, dass das Verfahren für das Kind sehr belastend ist. Voraussetzung ist außerdem, dass die Obsorge oder das Besuchsrecht zwischen den Eltern strittig ist.

Gedacht ist diese Unterstützungsform für Kinder zwischen sechs und 18 Jahren. Die Begleitperson – ausgebildet und erfahren im psycho- sozialen Bereich – hat u.a. das Recht auf Akteneinsicht und die Pflicht, sich am Kindeswohl zu orientieren.

Mit ca. 104 Fällen wird gerechnet

An vier Standorten, am Bezirksgericht Wien-Floridsdorf, Salzburg, Feldkirch und Eisenstadt, wird vorerst mit ca. 104 Fällen gerechnet. Derzeit seien pro Fall ca. 15 Stunden kalkuliert, es könnten aber „vielleicht 50, 100“ notwendig sein, meinte die Justizchefin. Ähnliche Projekte gibt es in Deutschland, England und in der Schweiz.

2004 gab es in Österreich 38.528 Eheschließungen, aber auch 19.590 Scheidungen. Übrig blieben 15.607 Scheidungswaisen, schilderte Ministerin Haubner.

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