Zwettler habe Elsner bei den Sondergeschäften beraten und sich danach Stiftungen zur Verschleierung der Verluste ausgedacht. Zwettler habe Elsner außerdem geholfen, alle Kontrollmechanismen auszuschalten, betonte Krakow.
Von den weiteren Ex-Vorstandsmitgliedern bezeichnete der Ankläger Peter Nakowitz als Adjutanten des Generaldirektors. Als Elsners rechte Hand habe dieser für jenen unverzichtbare Arbeit geleistet.
Besonders drastische Worte fand Krakow für den früheren BAWAG-Aufsichtsratspräsidenten und Ex-ÖGB-Finanzchef Günter Weninger. Dieser habe sich bei vollem Bewusstsein von Elsner instrumentalisieren lassen und sei seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Weninger sei nicht über alles, aber über vieles informiert gewesen. Als er trotz angehäufter Riesenverluste von Neuinvestments in Wolfgang Flöttl erfuhr, habe Weninger die neue kriminelle Strategie abgesegnet. Ohne Weninger hätte der Vorstand keine Chance gehabt, die Geschäfte fortzuführen, bemerkte Krakow.
Für Wolfgang Flöttl wählte der Staatsanwalt die Bezeichnung waghalsiger Spekulant. Das allein sei nicht strafbar, doch Flöttl habe seit September 1998 gewusst, dass das ihm zur Verfügung gestellte Geld aus strafbaren Handlungen stammte. Dessen ungeachtet habe Flöttl weiterspekuliert und nun einen ihm zurechenbaren Schaden von mehreren 100 Mio. Euro zu verantworten. Der Ankläger bescheinigte Flöttl weiters, sich mit seinem unzulässigen Hasardieren persönlich bereichert zu haben.
Der ehemalige BAWAG-Prüfer Robert Reiter musste sich auch Einiges anhören: Statt ordnungsgemäß seine Aufgaben zu erfüllen und die Bilanzen zu kontrollieren, habe er dem Vorstand dabei assistiert, Verluste zu verheimlichen. Die Bilanzen 1998 und 1999 hätten nie testiert werden dürfen!, bekräftigte Krakow. Reiter habe die Verheimlichungsstrategien aktiv mitgetragen.
Auch die Medien bekamen vom Staatsanwalt ihr Fett ab: Die Berichterstattung in der Causa BAWAG habe sich zum Teil jenseits des guten Geschmacks abgespielt. Ohne Helmut Elsner in diesem Kontext namentlich zu nennen, sprach sich Krakow gegen dessen Herabwürdigung in einigen Printmedien aus und beklagte einen streckenweise schlechten Stil.
Er forderte die Laienrichter auf, sich von der medialen Berichterstattung nicht beeinflussen zu lassen und zeigte sich zugleich davon überzeugt, dass diese das Gerichtsverfahren nicht mitprägen werde: Das Gericht urteilt nur nach den Fakten, der Staatsanwalt klagt nur nach den Fakten an. Es sei sachlich durch nichts zu rechtfertigen, an einem fairen Verfahren zu zweifeln.