Es gibt einige Regeln die zu beachten sind, damit im Fall der Fälle die Haushaltsversicherung auch für einen Schaden während des Urlaubs einspringt. Wer auf Reisen geht und seine eigenen vier Wände für längere Zeit alleine lässt, sollte das nicht überhastet tun, denn wer folgende Regeln nicht beachtet, kann im Worst-Case leer ausgehen.
Haustür absperren: Einbruchsspuren müssen sichtbar sein
Die Voraussetzung für einen Schadenübernahme nach einem Einbruch ist, dass es an der Haustüre oder am Fenster sichtbare Einbruchsspuren gibt. Es ist daher unerlässlich, die Haustüre abzusperren und den Schlüssel, nicht unter der Fußmatte oder im Blumentopf daneben zu verstecken. N
atürlich müssen auch sämtliche Sicherungen, die mit der Versichrung zwecks Prämienvergünstigung vereinbart wurden – etwa eine Alarmanlage – scharf geschalten sein, bevor man auf Urlaub fährt.
Hauptwasserhahn bei längerer Abwesenheit abdrehen
Bleibt ein Ein- oder Zweifamilienwohnhaus länger als 72 Stunden unbewohnt, müssen während dieser Zeit die wasserführenden Leitungen – also der Haupthahn abgesperrt werden. Im Winter wenn geheizt werden muss, sind zusätzlich sämtliche wasserführende Leitungen und Anlagen zu entleeren, sofern die Heizung nicht durchgehend im Einsatz ist.
(Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.