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Schadenersatzprozess um Paulus Manker steht vor Zwischenurteil

Von Manker angestrengter Schadenersatzprozess steht vor Zwischenurteil
Von Manker angestrengter Schadenersatzprozess steht vor Zwischenurteil ©APA
Am Freitag ist am Landesgericht Wiener Neustadt ein im März begonnenes Zivilverfahren um eine von Paulus Manker geplante, aber geplatzte Theateraufführung fortgesetzt worden. Manker hatte den Schadenersatzprozess angestrengt.
Prozess wurde vertagt
Ermittlungen gegen Manker
Aussagen um Fackel und Lok

Weil Karl Kraus’ “Die letzten Tage der Menschheit” nicht zustande kam, hat der Wiener Regisseur und Schauspieler den Besitzer der Halle, zuvor Schauplatz von Mankers “Alma”, auf rund 200.000 Euro Schadenersatz geklagt.

Freispruch in Strafprozess gegen Paulus Manker

Nach mehreren Verhandlungsterminen kündigte Richter Peter Wöhrer am Freitag nach der Anhörung einiger Zeugen in absehbarer Zeit ein Zwischenurteil an. Eine Woche zuvor war Manker in einem Strafprozess von den Vorwürfen der unbefugten Inbetriebnahme einer Lok in eben dieser Werkhalle, Sachbeschädigung und Körperverletzung im Rahmen einer “Alma”-Vorstellung freigesprochen worden.

Pläne für “Die letzten Tage der Menschheit”

“Wir gingen begeistert auseinander”, berichtete ein – preisausgezeichneter – Kostümbildner am Freitag über ein Treffen im Herbst 2013 in Berlin, bei dem ihm Manker seine Idee, “Die letzten Tage der Menschheit” zu inszenieren, vortrug. Der Aufführungsstart sei zum 100. Jahrestag des Beginns des Ersten Weltkriegs gedacht gewesen, allerdings sei er erst im Herbst 2014 wieder kontaktiert worden und habe dann Vorarbeiten geleistet, sagte der 49-Jährige, der bereits bei der ersten “Alma” vor 20 Jahren mitgewirkt hatte. Im Sommer 2015 habe ihm Manker mitgeteilt, dass er dafür eine Honorarnote legen soll, weil es mit dem Projekt nichts werde. Er habe 8.000 Euro berechnet, sagte der Zeuge, für die Umsetzung hätte er 30.000 Euro kalkuliert.

Ein weiterer Zeuge war mehrere Jahre Sound-Chef in der Halle gewesen. Er hatte im Auftrag Mankers als Obmann des Vereins “Kultur aktiv” in der Halle Lautsprecher für eine Tonprobe aufgestellt und im Frühjahr 2014 ein Tonkonzept erstellt. Dafür legte er ein Jahr später die Rechnung – “bezahlt wurde nichts”, sagte er heute.

Manker bei Zivilprozess: “Projekt olympischen Ausmaßes”

Bei der geplanten Produktion handelte es sich laut Manker um ein “Projekt olympischen Ausmaßes”. Ein erster Wermutstropfen in das Einvernehmen mit seinem Mäzen sei Ende Jänner 2015 in Form eines für ihn “nicht annehmbaren” Pachtvertrags gefallen – er sei davon ausgegangen, dass dieser entgeltfrei sei, zumal er bereits selbst einiges investiert habe. Um das Stück zeitgerecht im Sommer auf die Bühne zu bringen, hätte er ab Mai proben müssen. Stattdessen teilte er den Mitarbeitern mit, dass es 2015 nichts mehr wird. “Ich kann ja nicht alle standby stehen lassen”, meinte Manker.

Stefan Oberlojer von der Anwaltskanzlei Tonninger, Schermaier, Maierhofer verwies auf ein E-Mail des beklagten Christian Blazek, Großgärtner und Hausherr des kulturellen Hotspots Schloss Wartholz in Reichenau an der Rax, bereits im Oktober 2014, dass für eine derart große Produktion aus wirtschaftlichen Gründen ein Pachtvertrag notwendig sei. Andernfalls würde das Projekt abgebrochen. An die Förderzusage des Landes NÖ war allerdings die Zustimmung des Halleneigentümers geknüpft.

(apa/red)

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