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Schadenersatzklage der FPÖ scheitert an OLG Wien

Das Oberlandesgericht Wien hat die Klage abgewiesen.
Das Oberlandesgericht Wien hat die Klage abgewiesen. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Auch in zweiter Instanz wurde die Schadenersatzklage der FPÖ wegen Verstößen gegen Wahlvorschriften bei der BP-Wahl 2016 abgewiesen.
FPÖ-Klage offiziell abgewiesen
Klage gegen Republik Österreich

Die Schadenersatzklage der FPÖ gegen die Republik wegen der Bundespräsidentenwahl 2016 ist auch in zweiter Instanz gescheitert. Nachdem das Landesgericht für Zivilrechtssachen im Mai gegen die Partei entschieden hat, hat nun auch das Oberlandesgericht Wien die Klage abgewiesen. Rechtskräftig ist das Urteil nicht. FP-Anwalt Dieter Böhmdorfer will die Causa vor den Obersten Gerichtshof bringen.

FPÖ-Schadenersatzklage in zweiter Instanz gescheitert

Bei der Bundespräsidentenwahl 2016 gab es gleich mehrere schwere Pannen: Wegen schwerer Formalfehler bei der Auszählung der Stimmen musste die vom früheren Grünen-Chef Alexander Van der Bellen knapp gewonnene Stichwahl wiederholt werden - und zwar nach einer erfolgreichen Anfechtung durch die FPÖ. Schließlich wurde auch der Termin für die Wahlwiederholung von 2. Oktober auf 4. Dezember verschoben, weil fehlerhafte Wahlkartenkuverts im Umlauf waren. Die Wahlwiederholung gewann Van der Bellen schließlich klar gegen den FP-Kandidaten Norbert Hofer.

Partei forderte 3,4 Millionen Euro von Republik Österreich

Die FPÖ und ihre neun Landesparteien fordern von der Republik 3,4 Mio. Euro Schadenersatz, sowohl für die wiederholte Stichwahl als auch für die Verschiebung der Wahlwiederholung. Das OLG Wien hat einen Schadenersatzanspruch aber nun ebenso verneint, wie das Landesgericht für Zivilrechtssachen in erster Instanz im Mai. FP-Anwalt Böhmdorfer betonte auf APA-Anfrage, er werde der FPÖ dringend empfehlen, Revision an den Obersten Gerichtshof zu erheben. Er sehe die Niederlage in zweiter Instanz nicht mit Enttäuschung, denn Ziel sei von Anfang an gewesen, "dass man in dieser Frage möglichst schnell zum Obersten Gerichtshof kommt".

Das Oberlandesgericht Wien begründet die Abweisung der FPÖ-Klage laut einer Aussendung vom Mittwoch unter anderem damit, dass die rechtlichen Vorschriften für die Bundespräsidentenwahl nicht dazu dienen, die Parteien vor unnötigen Ausgaben zu schützen. Offen bleibt damit, ob eine Schadenersatzklage erfolgreich gewesen wäre, wenn statt der FPÖ ihr Kandidat Norbert Hofer selbst geklagt hätte.

Die FPÖ hatte auf Schadenersatz geklagt, weil die Wahlkampagne Hofers durch die Partei finanziert wurde. Insgesamt hatte die FPÖ acht Mio. Euro in den Wahlkampf investiert. 3,4 Mio. Euro fordert sie nun zurück.

Werbekosten für Stichwahl "nicht frustriert"

Das OLG geht aber davon aus, dass der FPÖ gar kein Schadenersatz zustehen kann. Dies deshalb, weil die Unterstützung eines Präsidentschaftskandidaten "endgültig und unbedingt" erfolge. Nachträgliche Ereignisse - wie die Aufhebung der Stichwahl durch das Verfassungsgericht - können die Vermögenssituation der Partei demnach nicht beeinträchtigen, argumentiert das Gericht. Daher sei die Partei vom "Schutzzweck der Wahlvorschriften" nicht erfasst. Nicht beurteilt hat das Gericht, ob Hofer selbst Anspruch auf Schadenersatz hätte. Der nunmehrige FP-Chef hat selbst keine Klage eingebracht.

Zurückgewiesen wird vom OLG auch die Argumentation der FPÖ, dass die Wahlwerbungsausgaben für die Stichwahl durch deren Wiederholung "frustriert" wurden. Allenfalls hätte demnach ein Ersatz für zusätzliche Kosten nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und nach der Verschiebung des Stichwahltermins verlangt werden können. Das wurde aber nicht eingeklagt, argumentiert das Oberlandesgericht.

Und schließlich meint das Gericht noch, dass die Verschiebung der zweiten Stichwahl von Oktober auf Dezember keinen Schadenersatzanspruch rechtfertige. Denn die Verschiebung beruhe auf einem Bundesgesetz. "Da gesetzestreues Handeln nicht rechtswidrig ist, können Schadenersatzansprüche nicht auf Entscheidungen des Gesetzgebers gestützt werden", betont das OLG Wien.

FP-Anwalt kritisiert Urteil

Kritik an der Entscheidung kommt von FP-Anwalt Dieter Böhmdorfer. Er weist insbesondere die Darstellung zurück, dass Hofer selbst und nicht die FPÖ den Schadenersatz einklagen müsste. Hofer habe ja keinen Schaden, weil er kein Geld für seine Kandidatur ausgegeben habe. "In solchen Fällen spricht man von Schadensverlagerung" auf die FPÖ, betont der Anwalt der Partei. Andernfalls wären nur noch Millionäre in der Lage, eine Kandidatur zu finanzieren.

Böhmdorfer will der FPÖ daher dringend empfehlen, die Möglichkeit der Revision an den Obersten Gerichtshof zu nutzen. "Wir haben keine Zweifel, dass das für uns gut ausgeht", so Böhmdorfer gegenüber der APA. Für ihn sei es undenkbar, dass bei derartigen Schadensbeträgen nicht die Republik dafür gerade stehen müsse.

Keine Klage von Wahlsieger Van der Bellen

Wahlsieger Alexander Van der Bellen hat auf eine Schadenersatzklage gegen die Republik verzichtet. Für seinen Wahlkampf hatten die Grünen und sein Unterstützerkomitee in Summe 7,9 Mio. Euro ausgegeben. Die für die fehlerhaften Briefwahlkuverts verantwortliche Firma hat bereits 2017 500.000 Euro Schadenersatz an die Republik bezahlt.

(APA/Red)

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