Sausgruber: "Wichtige Impulse für finanzschwache Gemeinden"
Schlüsselmäßige Bedarfszuweisungen
Mit den schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen werden die Unterschiede, die zwischen der Finanzkraft und dem rechnerischen Finanzbedarf einer Gemeinde bestehen, vom Land zum Großteil abgegolten. Sausgruber: “Dabei werden vor allem kleinere Gemeinden mit geringer Finanzkraft gestärkt, damit sie ihre Aufgaben erledigen und ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen können”. Das Förderungsspektrum reicht von 25.000 Euro bis zu 417.000 Euro pro Gemeinde.
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OTS0006 2007-12-09/09:00
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