“Ich habe meine Freundin damals nicht heimgehen lassen, weil sie betrunken war”, schilderte das Opfer. “Sie sagte, ‘wenn du mich nicht gehen lässt, stech’ ich dich ab’. Dann ist es halt passiert. Wenn sie nüchtern ist, ist sie der beste Mensch. Ich werde immer für sie da sein.”
Die Frühpensionistin meinte, sie sei erst wieder in der Christian-Doppler-Klinik zu sich gekommen und habe dort erfahren, was vorgefallen sei. “Ich kann mich an nichts erinnern. Das hätte blöd ausgehen können. Es tut mir leid.” Sie sei nun in psychologischer Betreuung und werde weniger trinken, beteuerte die bisher unbescholtene Frau. Laut RichterPeter Hattinger war sie damals unzurechnungsfähig. Das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.
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