Laut Anklage hätte er der 40-jährigen Frau am 7. Oktober 2009 eine Flasche Psychopax-Tropfen und 15 Stück “Temesta”-Tabletten mitgebracht. Die Patientin wurde von den Ärzten durch ein Gegengift gerettet. Doch der Beschuldigte beteuerte, er habe ihr keine Medikamente gegeben. Er hätte für die Frau zwar eine Dose Red Bull gekauft, sie ihr aber nicht überreicht, “weil sie verwirrt wirkte”. Die inkriminierten Medikamente habe er weder jemals besessen noch selbst eingenommen. Sein Verteidiger meinte, es fehle jegliches Motiv für die Tat. “Er war zur falschen Zeit am falschen Platz.”
Dass sie mehrere Bekannte um die Mitnahme von Medikamenten “zum Abtörnen”, was so viel wie Umbringen heiße, gebeten hatte, gestand die 40-Jährige vor dem vorsitzenden Richter Marco Torpier auch ein. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgegeben hat.
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