Der Vorfall ereignete sich am 11. Jänner 2009 in der Stadt Salzburg. Die Schwester des Angeklagten fuhr mit ihrem Pkw auf der Alpenstraße mit 101 km/h statt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Wer aber im Ortsgebiet um 31 bis 35 km/h zu schnell fährt, muss laut Straßenverkehrsordnung 215 Euro Strafe berappen. Der Beamte habe die Geldstrafe fallen gelassen und die Verwandte entgegen seinen Befugnissen abgemahnt, wirft ihm die Staatsanwaltschaft Salzburg vor.
Der Jurist fühlt sich allerdings nicht des Amtsmissbrauchs schuldig. Die Erteilung einer Ermahnung sei “sachlich gerechtfertigt und richtig”, erklärte seine Verteidigerin Karin Sonntag gegenüber der APA. Die im Verwaltungsstrafverfahren wegen einer Geschwindigkeitsübertretung im Straßenverkehr beschuldigte Lenkerin sei geständig und völlig unbescholten gewesen. Zudem habe zum Tatzeitpunkt nur ein geringes Verkehrsaufkommen geherrscht.
Der Polizist hätte den Akt zwar streng genommen nicht selbst erledigen dürfen, sondern ihn an einen Kollegen abtreten müssen, sagte dieSalzburger Rechtsanwältin. “Sein Verhalten führte jedoch zu keiner Bevorzugung der Beschuldigten. Der Angeklagte handelte nicht mit einem Schädigungsvorsatz, sodass der Tatbestand des Amtsmissbrauchs nicht erfüllt ist.” Richterin Karoline Edtstadler vertagte den Prozess auf 2. Februar, 13.30 Uhr.
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