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Rückruf ignoriert: 155.000 Autos wurden aus dem Verkehr gezogen

Wer einen Rückruf des KBA ignoriert, riskiert viel: 155.000 Autos wurden 2024 stillgelegt. (Symbolbild)
Wer einen Rückruf des KBA ignoriert, riskiert viel: 155.000 Autos wurden 2024 stillgelegt. (Symbolbild) ©Canva
Wer Rückrufschreiben des Kraftfahrt-Bundesamts ignoriert, riskiert mehr als nur ein Bußgeld: 155.000 Fahrzeuge wurden 2024 in Deutschland aus dem Verkehr gezogen – viele Halter reagierten zu spät.

Ein Rückrufschreiben vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist kein Werbeflyer, sondern ein dringender Weckruf. Trotzdem ignorierten 2024 rund 155.000 Fahrzeughalter in Deutschland behördlich angeordnete Rückrufe. Die Folge: Ihre Autos wurden stillgelegt. Und das kann teuer werden.

Betroffene werden schriftlich benachrichtigt

Ein Rückruf bedeutet, dass ein sicherheitsrelevanter oder umweltschädlicher Mangel am Fahrzeug besteht – etwa defekte Airbags, fehlerhafte Bremsen oder Probleme im Abgassystem. In solchen Fällen ordnet das KBA Maßnahmen an, die vom Fahrzeughalter umzusetzen sind. Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, das Bundesamt über solche Mängel zu informieren. Die betroffenen Besitzer werden schriftlich benachrichtigt.

Doch offenbar landet dieser Brief bei vielen im Papierstapel – oder wird gar nicht beachtet. Laut KBA handelt es sich bei den 155.000 stillgelegten Fahrzeugen um Autos, deren Halter weder auf das erste Schreiben noch auf ein späteres Mahnschreiben reagierten.

Der Ablauf: Vom Brief bis zur Stilllegung

Zunächst kommt der Rückrufbrief des Herstellers – mit klarer Anweisung zur Mängelbehebung. Erfolgt keine Reaktion, schickt der Hersteller ein Mahnschreiben. Danach wird es ernst: Das KBA informiert die zuständige Zulassungsbehörde. Diese kann das Fahrzeug unmittelbar stilllegen – Kennzeichen werden entzogen, die TÜV-Plakette entfernt und die Fahrzeugpapiere abgestempelt. Zusätzlich fallen Verwaltungsgebühren an.

Wer sich dennoch hinters Steuer setzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Werkstattbesuch kann das Schlimmste verhindern

Dabei wäre es oft einfach, den Ernstfall zu vermeiden: Ein Anruf bei der Werkstatt genügt meist, um einen Termin zur Mängelbehebung zu vereinbaren. In vielen Fällen übernehmen die Hersteller die Kosten der Reparatur. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug während der Dauer der Reparatur gibt es allerdings nicht, wie der ADAC betont.

Wichtig: Bei besonders sicherheitsrelevanten Mängeln laufen die Fristen zur Umsetzung des Rückrufs schneller ab. Autofahrer sollten daher nicht auf Zeit spielen.

Was bei Gebrauchtwagen zu beachten ist

Ein Problem trifft vor allem Gebrauchtwagenbesitzer: Sie bekommen Rückrufschreiben oft gar nicht, weil ihre Adresse dem Hersteller nicht bekannt ist. Ein einfacher Tipp vom ADAC: Bei jeder Inspektion gezielt nach offenen Rückrufen fragen. Zusätzlich bietet das KBA eine öffentliche Rückrufdatenbank an – dort kann nach Marke und Modell recherchiert werden.

(VOL.AT)

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