Rückgabeprogramm für illegale Waffen nach internationalem Vorbild gefordert

Der Vorschlag der Grünen sieht vor, dass im Rahmen eines Amnestieprogramms nicht gemeldete Schusswaffen oder ähnliche Gegenstände straffrei bei Waffenbehörden, der Polizei oder dafür lizenzierten Waffenhändlern abgegeben werden können. Dafür sollen finanzielle Anreize bereitgestellt werden, vorzugsweise in Form von Gutscheinen statt Bargeld. Das Rückgabeprogramm für illegale Waffen soll über mehrere Monate laufen und wiederholt werden, um Vertrauen aufzubauen.
Serbien und Neuseeland als Internationale Vorbilder für Rückgabeprogramm für illegale Waffen
Vorbild dafür sind für die Grünen Programme in anderen Ländern. So seien in Serbien 2023 etwa 100.000 illegale Waffen eingesammelt worden, in Neuseeland innerhalb von sechs Monaten 56.000 Waffen. Verwiesen wird außerdem auf Amnestieprogramme in den vergangenen Jahren in Deutschland und Frankreich, wo ebenfalls Zehntausende Waffen aus dem Verkehr gezogen wurden. Der Effekt zeige sich etwa in Australien, wo gemäß einer Studie die Zahl von Tötungsdelikten und Suiziden mit Schusswaffen nach einem Rückkauf von 650.000 Schusswaffen im Zuge einer Verschärfung der Waffengesetze nach einem Massaker 1996 deutlich zurückging.
"Internationale Beispiele zeigen uns, dass viele Menschen bereit sind, ihre illegalen Waffen aufzugeben, wenn man ihnen die Chance gibt. Also geben wir ihnen die Chance", so die Grüne Sicherheitssprecherin Agnes Sirkka Prammer in einer Stellungnahme. Denn je weniger Waffen im Umlauf seien, desto sicherer seien alle. "In Affektsituationen sollte keine Waffe da sein, die eine gefährliche Entscheidung tödlich und endgültig macht."
Voraussetzung für ein effizientes Rückkaufprogramm in Österreich sind aus Sicht der Grünen Daten über die nicht registrierten Waffen im Land. Sollte das Innenministerium nicht darüber verfügen, müsse es umgehend eine Erhebung beauftragen, fordern sie. Im Umlauf dürften nach wie vor Pumpguns sein, die nach dem Verbot 1995 nicht registriert oder abgegeben wurden, sowie geerbte Schusswaffen, die nicht angemeldet wurden, vermutet die Oppositionspartei. Sollte wie angekündigt das Mindestalter für den Erwerb besonders gefährlicher Schusswaffen von 21 auf 25 Jahre erhöht werden, müssten auch solche Schusswaffen im Besitz von Personen unter 25 Jahren eingezogen werden.
(APA/Red)
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