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Rosenstingl bleibt in U-Haft

Enthaftungsantrag wurde wegen dringendem Tatverdacht und Fluchtgefahr abgelehnt.

Der Ex-FPÖ-Politiker Peter Rosenstingl, am 15. März 2000 im Wiener Landesgericht wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Untreue – nicht rechtskräftig – zu sieben Jahren Haft verurteilt, bleibt hinter Gittern. Der von seinem Anwalt Karl Bernhauser eingebrachte Enthaftungsantrag ist nunmehr abgelehnt worden.

Rosenstingl muss seine U-Haft fortsetzen, da der zuständige Richter neben „dringendem Tatverdacht“ Fluchtgefahr gegeben sieht. Verteidiger Bernhauser hat gegen diese Entscheidung mündlich Einspruch erhoben. Er hat jetzt drei Tage Zeit, eine schriftliche Beschwerde vorzulegen.

Bernhauser hatte den Enthaftungsantrag mit der Begründung eingebracht, sein Mandant habe bereits mehr als die gesetzlich zulässigen zwei Jahre in U-Haft verbracht und das schriftliche Urteil der ersten Instanz sei noch immer nicht ausgefertigt. Dem Wiener Landesgericht zufolge ist Bernhausers Rechtsansicht „dogmatisch nicht richtig“, denn die Zwei-Jahres-Frist erstrecke sich laut Gesetz bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung.

Der Rosenstingl-Prozess hatte am 14. Dezember 1999 begonnen, knapp eineinhalb Jahre, nachdem der ehemalige Nationalratsabgeordnete auf seiner Flucht in Brasilien erkannt und verhaftet worden war. Am 3. Mai erfuhr die Öffentlichkeit vom Verschwinden des damaligen FPÖ-Abgeordneten. Am 5. Mai 1998 klickten im brasilianischen Fortaleza die Handschellen.

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