Es handelt sich um einen 24-jährigen Eritreer. Er reiste als Asylbewerber in die Schweiz ein, welche ihm zwischenzeitlich eine vorläufige Aufenthaltsbewilligung für den Kanton St.Gallen ausstellte. Die Untersuchungsbehörden gehen nicht von einem Delikt aus.
Leiche weist keine Verletzungen auf
Die Untersuchungen des Mannes am Institut für Rechtsmedizin ergaben, dass dieser weder innerlich noch äusserlich verletzt war. Die Abklärungen der Kantonspolizei St.Gallen führten zu einem seit Ende März vermissten Mann aus der Region Wil. Dieser wurde durch seine Angehörigen am 5. April 2019 als vermisst gemeldet.
Identifizierung durch Zahnstatus
Abklärungen und eine nationale Ausschreibung im Schweizerischen Fahndungsregister brachten keinen Erfolg. Nach dem Auffinden der Leiche wurden die gesicherten Spuren mit aktuellen Vermisstmeldungen verglichen. In einen aufwendigen Verfahren konnte der Mann schliesslich mittels Zahnstatus identifiziert werden.
Das Institut für Rechtsmedizin geht davon aus, dass der Mann mindestens zwei Wochen bis maximal mehrere Monate im Wasser lag.
(Red.)
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